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Leasinggeschäfte Theorie | Übung

Aufgabe: Leasinggeschäfte Theorie | Übung


Leasinggeschäfte Verbuchung | Übung 1

Hier erhältst du eine Lerneinheit zum Thema: Leasinggeschäfte Theorie | Übung

Diese Übung hilft dir das Thema Verbuchung von Leasinggeschäften besser zu verstehen. 

LerneinheitenÜbungen | 10 Fragen | Video | Übungsblätter | Merkblatt

 

1. Was versteht man unter Leasing?

2. Zwischen wem wird der Leasingvertrag abgeschlossen?

3. Wer ist der Eigentümer des Wirtschaftsgutes?

4. Was erwirbt der Leasingnehmer?

5. Was für eine Dauer weisen Leasingverträge auf?

6. Was geschieht am Ende der Vertragsdauer?

7. Wann ist ein Leasingrate fällig?

8. Aus was setzt sich eine Leasingrate zusammen?

9. Unterliegt die Leasingrate einer Umsatzsteuer?

10. Buchungstechnisch ist die Leasingrate für den Leasingnehmer/Leasinggeber?

 

 

Lösungen:

1. Die Vermietung von Investitionsgütern wie Maschinen, Gebäuden, etc. oder von langlebigen Konsumgütern (PKW) wird als Leasing bezeichnet. 

2. Der Leasingvertrag im Sinne des Operating Leasings wird zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer abgeschlossen.

3. Der Leasinggeber in Form einer Leasinggesellschaft ist der wirtschaftliche Eigentümer des Wirtschaftsgutes. 

4. Der Leasingnehmer hingegen hat das Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Leasinggegenstand für eine bestimmte Zeitdauer. 

5. Leasingverträge sind reine Mietverträge und hinsichtlich ihrer Dauer kürzer als die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. 

6. Am Ende der Vertragsdauer wird das Leasinggut an den Leasinggeber zurückgegeben oder kann von diesem käuflich erworben werden. 

7. Die Leasingrate ist monatlich meist im Voraus oder im Nachhinein fällig.  

8. Sie setzt sich aus den  Anschaffungskosten, den Finanzierungskosten und einem Gewinnaufschlag zusammen.

9. Die Leasingrate unterliegt zudem einer Umsatzsteuer von 20%.

10. Für den Leasingnehmer stellt die Leasingrate einen Aufwand dar und für den Leasinggeber einen Ertrag.