10 Fragen zur Verbuchung von Leasinggeschäften:
Hier erhältst du eine Lerneinheit zum Thema: 10 Fragen zur Verbuchung von Leasinggeschäften
Diese 10 Fragen helfen dir das Thema Verbuchung von Leasinggeschäften besser zu verstehen!
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A: Die Vermietung von Investitionsgütern wie Maschinen, Gebäuden, etc. oder von langlebigen Konsumgütern (PKW) wird als Leasing bezeichnet.
A: Der Leasingvertrag im Sinne des Operating Leasings wird zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer abgeschlossen.
A: Der Leasinggeber in Form einer Leasinggesellschaft ist der wirtschaftliche Eigentümer des Wirtschaftsgutes.
A: Der Leasingnehmer hingegen hat das Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Leasinggegenstand für eine bestimmte Zeitdauer.
A: Leasingverträge sind reine Mietverträge und hinsichtlich ihrer Dauer kürzer als die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes.
A: Die Leasingrate ist monatlich meist im Voraus oder im Nachhinein fällig.
Sie setzt sich aus den Anschaffungskosten, den Finanzierungskosten und einem Gewinnaufschlag zusammen.
A: Für den Leasingnehmer stellt die Leasingrate einen Aufwand dar und für den Leasinggeber einen Ertrag.
2360 Forderungen aus Leasinggeschäften
4000 Erträge aus Leasinggeschäften
7440 Leasingaufwand
7450 Leasingaufwand für PKW und Kombi
Belastung des Leasingnehmers:
2360 Forderungen aus Leasinggeschäften
an 4000 Erträge aus Leasinggeschäften
+ 3500 Umsatzsteuer
Erhalt des Leasingsbetrags:
2800 Bank
an 2360 Forderungen aus Leasinggeschäften
Allgemein:
7440 Leasingaufwand
+ 2500 Vorsteuer
an 2800 Bank
Für Pkw und Kombi:
7450 Leasingaufwand Pkw und Kombi
an 2800 Bank