Pauschalwertberichtigung von Forderungen
Hier erhältst du eine Zusammenfassung zum Thema: Pauschalwertberichtigung von Forderungen
Bei dem Vorgang der Pauschalbewertung von Forderungen geht es darum, zukünftige Risiken für noch nicht bezahlte Lieferforderungen im Voraus abzudecken.
Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Fallbeispiel 1 | Videos | Übungsblätter | Merkblatt
Wissenswertes:
Durch den Vorgang der Pauschalwertberichtigung werden zukünftige Risiken durch eine Streuung des Ausfallrisikos auf alle ausstehenden Forderungen begrenzt.
Die Pauschalwertberichtigungen sind ab dem 1. Jänner 2021 steuerlich anerkannt und können daher gewinnmindernd verbucht werden.
Pauschalwertberichtigungen, die vor dem 1. Jänner 2021 entstanden sind, werden gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2025 gewinnmindernd verbucht.
Pauschale Wertberichtigungen, die nach dem 1. Jänner 2021 entstanden sind, können zu 100% im entsprechenden Jahr ihrer wirtschaftlichen Entstehung steuerlich gewinnmindernd verbucht werden.
Vorgangsweise:
Für die Berechnung wird ein niedrigerer einstelliger Prozentsatz angewendet, der auf internen Erfahrungswerten beruht.
Die Pauschalbewertung ist im Forderungsmanagement eine Ergänzung zu den Einzelwertberichtigungen von Forderungen.
Die erforderlichen Berechnungen und Verbuchungen finden jeweils am 31.12. des Jahres statt.
Unter dem Geschäftsjahr erfolgen keine Verbuchungen.
Konten:
2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen
7805 Zuweisungen an WB zu Forderungen
4870 Erträge aus der Auflösung von WB zu Forderungen
Buchungssätze:
Erstmalige Bildung einer Pauschalwertberichtigung:
7805 Zuweisungen an WB zu Forderungen
an 2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen
Fall 1: neue Wertberichtigung > alte Wertberichtigung:
7805 Zuweisungen an WB zu Forderungen
an 2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen
Fall 2: neue Wertberichtigung < alte Wertberichtigung:
2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen
an 4870 Erträge aus der Auflösung von WB zu Forderungen
Beispiel:
Von den Netto-Lieferforderungen wird eine pauschale Wertberichtigung gebildet.
Auf dem Konto 2000 Lieferforderungen ist ein Betrag von € 470.000,– ausgewiesen.
Forderung 1 in Höhe von € 18.000,– wurde mit 60 % wertberichtigt
Forderung 2 in Höhe von € 15.000,- wurde mit 40% wertberichtigt
Forderung 3 in Höhe von € 40.000,– wurde komplett abgeschrieben.
Führe die Pauschalwertberichtigung in der Höhe von 2% mit den erforderlichen Buchungen durch!
Kontostand 2090 Pauschalwertberichtigungen zu Lieferforderungen
Fall 1: € 10.000,-
Fall 2: € 6.500,-
Bildung der neuen Pauschalwertberichtigung:
1. Schritt: Berechnung der Bewertungsgrundlage
Kontostand € 470.000, –
– Lieferforderung 1 € 18.000,-
– Lieferforderung 2 € 15.000,-
– Lieferforderung 3 € 40.000,-
Berechnungsgrundlage € 397.000,-
2. Berechnung der Wertberichtigung:
€ 397.00,- • 0,02 = € 7.940,-
Fall 1: neue Wertberichtigung < alte Wertberichtigung:
Berechnung:
benötigte Pauschal-WB € 7.940,-
– ausgewiesene Pauschal-WB € 10.000,-
= Auflösung € 2.060,-
Buchungssatz:
2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen € 2.060,-
an 4870 Erträge aus der Auflösung von WB zu Forderungen € 2.060,-
Fall 2: neue Wertberichtigung > alte Wertberichtigung:
Berechnung:
benötigte Pauschal-WB € 7.940,-
– ausgewiesene Pauschal-WB € 6.500,-
= Zuweisung € 1.440,-
Buchungssatz:
7805 Zuweisung an WB zu Forderungen € 1.440,-
an 2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen € 1.440,-