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10 Fragen zu Pauschalwertberichtigung von Forderungen

10 Fragen zu Pauschalwertberichtigung von Forderungen


10 Fragen zu Pauschalwertberichtigung von Forderungen

Hier erhältst du eine Zusammenfassung zum Thema: 10 Fragen zu Pauschalwertberichtigung von Forderungen

Diese 10 Fragen helfen dir das Thema Pauschalwertberichtigung von Forderungen besser zu verstehen.

Lerneinheiten: ÜbungenVideos | Übungsblätter | Merkblatt 

1. Was ist das Ziel der Pauschalwertberichtigung von Forderungen?

A: Bei dem Vorgang der Pauschalbewertung von Forderungen geht es darum, zukünftige Risiken für noch nicht bezahlte Lieferforderungen im Voraus abzudecken. 

2. Wie wird das Ausfallrisiko bei Forderungen begrenzt?

A: Durch den Vorgang der Pauschalwertberichtigung werden zukünftige Risiken durch eine Streuung des Ausfallrisikos auf alle ausstehenden Forderungen begrenzt. 

3. Können pauschale Wertberichtigungen steuermindernd verbucht werden?

A: Die Pauschalwertberichtigungen sind ab dem 1. Jänner 2021 steuerlich anerkannt und können daher gewinnmindernd verbucht werden. 

4. Bewertung von Pauschalwertberichtigungen vor dem 1.1.2021?

A: Pauschalwert­berichtigungen, die vor dem 1. Jänner 2021 entstanden sind, werden gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2025 gewinnmindernd verbucht.

5. Welcher Prozentsatz wird bei der Bewertung angewendet?

A: Für die Berechnung wird ein niedrigerer einstelliger Prozentsatz angewendet, der auf internen Erfahrungswerten beruht. 

6. Die Pauschalwertberichtigung von Forderungen ist eine Ergänzung?

A: Die Pauschalbewertung ist im Forderungsmanagement eine Ergänzung zu den Einzelwertberichtigungen von Forderungen. 

7. Wann finden jeweils die erforderlichen Buchungen statt?

A: Die erforderlichen Berechnungen und Verbuchungen finden jeweils am 31.12. des Jahres statt. 

Unter dem Geschäftsjahr erfolgen keine Verbuchungen. 

8. Welche Konten verwenden wir bei der Pauschalwertberichtigung?

2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen 

7805 Zuweisungen an WB zu Forderungen   

4870 Erträge aus der Auflösung von WB zu Forderungen 

9. Verbuchung der erstmaligen Bildung einer Pauschalwertberichtigung?

7805 Zuweisungen an WB zu Forderungen 

an 2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen 

10. Verbuchung 2 möglichen Fälle der neuen Wertberichtigung?

a) Verbuchung neue Wertberichtigung > alte Wertberichtigung?

7805 Zuweisungen an WB zu Forderungen 

an 2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen? b) Verbuchung neue Wertberichtigung < alte Wertberichtigung:

 

b) Verbuchung neue Wertberichtigung < alte Wertberichtigung?

2090 Pauschalwertberichtigung zu Lieferforderungen

an 4870 Erträge aus der Auflösung von WB zu Forderungen