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10 Fragen zum Lehrlingseinkommen

10 Fragen zum Lehrlingseinkommen


10 Fragen zum Lehrlingseinkommen

Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: 10 Fragen zur Lehrlingseinkommen

Diese 10 Fragen helfen dir das Thema Lehrlingsentschädigung besser zu verstehen. 

Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Übungsblätter | Merkblatt

1. Was ist ein Lehrling?

A: Ein Lehrling ist ein Arbeitnehmer, der im Unternehmen die Ausbildung eines bestimmten Berufes absolviert und für diese Tätigkeit eine Lehrlingsentschädigung bekommt: z.B. Maurerlehrling.

2. Was ist die Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses eines Lehrlings?

A: Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses eines Lehrlings ist der Lehrvertrag.

3. Bei wem muss die Aufnahme eines Lehrlings gemeldet werden?

A: Die Aufnahme eines Lehrlings muss bei der Wirtschaftskammer angemeldet werden.

4. Was ist bei der Minderjährigkeit eines Lehrlings erforderlich?

A: Bei Minderjährigkeit des Lehrlings ist eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.

5. Wo muss der Lehrling angemeldet werden?

A: Anmeldung bei einer Berufsschule und der Gebietskrankenkasse.

6. Was ist hinsichtlich des Verlaufs einer Ausbildung zu beachten?

A: Der Verlauf der Lehrlingsausbildung ist zu protokollieren.

7. Gibt es Sonderbestimmungen für Lehrlinge?

A: Ja, es gelten Sonderbestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeiten und einsetzbaren Arbeitsbereiche.

8. Besteht eine Weiterverwendungspflicht nach Ende der Lehrzeit? 

A: Ja, eine es besteht eine befristete Weiterverwendungspflicht von 3 Monaten nach Ende der Lehrzeit.

9. Was ist die Rechtsgrundlage für diese Bestimmungen?

A: Rechtsgrundlage ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG) 

10. Ist die Höhe der Lehrlingsentschädigung festgelegt? 

A: Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist jeweils im Kollektivertrag festgelegt.