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10 Fragen zu Freibetrag/Freigrenze

10 Fragen zu Freibetrag/Freigrenze:


10 Fragen zu Freibetrag/Freigrenze

Hier erhältst du eine Zusammenfassung zum Thema: Unterschied Freibetrag und Freigrenze.

In Rechnungswesen muss zwischen den Begriffen “Freibetrag” und “Freigrenze” genau unterschieden werden.

Lernmaterialien: Übung 1 | Übung 2 | 10 Fragen | Video | Übungsblätter | Merkblatt

1. Warum muss man zwischen "Freibetrag" und "Freigrenze" unterscheiden?

A: In Rechnungswesen muss genau zwischen den Begriffen "Freibetrag" und "Freigrenze" genau unterschieden werden, da ihre Verwendung eine unterschiedliche Berechnung erfordert. 

2. Was versteht man unter einem Freibetrag?

A: Unter einem Freibetrag versteht man einen Betrag, der bei der Besteuerung immer steuerfrei/abgabenfrei bleibt. 

3. Was ist bei einem Freibetrag steuerpflichtig?

A: Nur der über den Freibetrag hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig/abgabenpflichtig

4. Wie kann man einen Freibetrag noch definieren?

A: Ein Freibetrag ist ein Betrag, der vom Brutto-Einkommen abgezogen wird und niemals einer Besteuerung unterliegt.

 

Nur für das restliche Brutto-Einkommen werden Steuern berechnet.

5. Steuerpflichtiges Einkommen € 10.500,-, welche Steuerpflicht entsteht?

A: Da das Einkommen unter der Freibetragsgrenze von € 10.500,- liegt, ist das komplette Einkommen steuerfrei.  

6. Steuerpflichtiges Einkommen € 14.200,- welche Steuerpflicht entsteht?

A: Hier muss nur der Betrag, der über der Freibetragsgrenze liegt, versteuert werden. 

7. Was versteht man unter einer Freigrenze?

A: Unter einer Freigrenze versteht man einen Betrag, der bis zur angegebenen Grenze steuerfrei bzw. abgabenfrei bleibt.

8. Was ist bei einer Freigrenze steuerpflichtig?

A: Wird die Freigrenze überschritten, so muss für den kompletten Betrag eine Steuer bzw. eine Abgabe geleistet werden.

9. Spekulationsgewinne Aktienverkäufe € 530,- , welche Steuerpflicht entsteht?

A: Unterhalb der Freigrenze von € 599,- deshalb steuerfrei.

10. Spekulationsgewinne Aktienverkäufe € 720,- , welche Steuerpflicht entsteht?

A: Oberhalb der Freigrenze von € 599,-, deshalb ist der volle Betrag in der Höhe von € 720,- steuerpflichtig.