10 Fragen zu Importen aus Drittländern:
Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: 10 Fragen zu Importen aus Drittländern
Diese 10 Fragen helfen dir das Thema Importe aus Drittländer besser zu verstehen.
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A: Von einem Import aus einem Drittland spricht man, wenn ein Unternehmer aus Österreich Waren im Rahmen seines Unternehmens aus einem Land außerhalb des EU-Wirtschaftsraums (z.B. Schweiz) einführt.
A: Hinsichtlich der Abgaben fallen neben den Zollabgaben die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) an.
Diese wird im Rahmen des Zollverfahrens an das zuständige Finanzamt des Käufers übermittelt.
A: Die Einfuhrumsatzsteuer kann beim zuständigen Zollamt sofort beglichen werden (Abgabenkonto oder bar an der Amtskasse).
A: Ja, die Einfuhrumsatzsteuer ist im vollen Umfang vorsteuerabzugsfähig.
5886 Lieferantenskonti aus Importen
4840 Fremdwährungskursgewinne
7815 Fremdwährungskursverluste
Buchungssatz: 5010 HW-Einsatz an 33.. Lieferantenkonto
Buchungssatz: 5010 HW-Einsatz an 2800 Bank (etc.)
Bezahlung ER: 33.. Lieferantenkonto + 7790 Spesen des Geldverkehrs an 2800 Bank
Verbuchung Lieferantenskonti: 33.. Lieferantenkonto an 5886 Lieferantenskonti aus Importen
Kursgewinne: 33.. Lieferantenkonto an 4840 Fremdwährungskursgewinne
Kursverluste: 7815 Fremdwährungskursverluste an 33.. Lieferantenkonto
Die Bilanzierung der Fremdwährungsverbindlickeiten am 31.12. erfolgt nach dem strengen Höchstwertprinzip.
Buchungssatz bei Aufwertung: 7815 Fremdwährungskursverluste an 33.. Lieferantenkonto