10 Fragen zu Importen aus der EU:
Hier erhältst du eine Lerneinheit zum Thema: 10 Fragen zu Importen aus der EU
Diese 10 Fragen helfen dir das Thema: Importe aus der EU besser zu verstehen!
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A: Von einem Import aus der EU (innergemeinschaftlicher Erwerb) spricht man, wenn ein Unternehmer aus Österreich Waren im Rahmen seines Unternehmens aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet (z.B. Deutschland, Frankreich etc.) importiert.
A: Der Käufer aus Österreich muss für den Bezug der Waren eine Erwerbsteuer bezahlen.
Die Bemessungsgrundlage für die Erwerbssteuer ist das Entgelt laut Rechnung.
A: Diese Entgelte sind nach Steuersätzen getrennt im so genannten Erwerbsteuerjournal aufzuzeichnen.
A: Die Erwerbssteuer ist als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben abziehbar.
Die Steuerschuld entsteht bei Ausstellung der Rechnung spätestens jedoch am 15. des Folgemonats.
2510 Vorsteuer aus ig. Erwerben
3510 Erwerbssteuer
5885 Lieferantenskonti aus ig. Erwerben
Buchungssatz: 5010 HW-Einsatz an 33.. Lieferantenkonto
Buchungssatz: 2510 Vorsteuer aus ig. Erwerben an 3510 Erwerbsteuer
Buchungssatz: 5010 HW-Einsatz + 2500 Vorsteuer an 2800 Bank
Buchungssatz: 33.. Lieferantenkonto an 2800 Bank
Berücksichtigung des Lieferantenskonti:
33.. Lieferantenkonto an 5885 Lieferantenskonti aus ig. Erwerben
Korrektur der Erwerbsteuer wegen Lieferantenskonti:
3510 Erwerbsteuer an 2510 Vorsteuer aus ig. Erwerben