10 Fragen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen
Hier erhältst du eine Lerneinheit zum Thema: 10 Fragen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen
Diese 10 Fragen helfen dir das Thema innergemeinschaftliche Lieferungen besser zu verstehen.
Lerneinheiten: Test 1 | Test 2 | Geschäftsfälle | 10 Fragen | Übungsblätter | Info
A: Von einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Export in die EU) spricht man, wenn das Zielland der Lieferung ein Unternehmen im EU-Gemeinschaftsgebiet (z.B. Deutschland, Frankreich etc.) ist.
A: Exporte in die EU unterliegen dem Bestimmungslandprinzip.
A: Die Lieferungen sind für den Lieferanten umsatzsteuerfrei und beim Käufer umsatzsteuerpflichtig.
A: Diese echte Umsatzsteuerbefreiung ist auf der Rechnung auszuweisen mit Angabe der eigenen und der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Käufers.
A: Die Buchungsgrundlage für Exporte in die EU bilden die Durchschläge der Ausgangsrechnungen etc. vom Exporteur.
A: Die Frist für die Übermittlung der Exporte in die EU ist jeweils der letzte Tag des darauffolgenden Monats der Lieferung.
z.B. für Lieferungen im Monat Mai ist die Frist der 30. Juni.
Buchungssatz: 20.... Kundenkonto an 4010 Erlöse aus innergemeinschaftlichen Lieferungen
Buchungssatz: 2800 Bank an 20... Kundenkonto
Buchungssatz: 7300 Ausgangsfrachten 20% + 2500 Vorsteuer an 2800 Bank (etc.)
Buchungssatz: 4415 Kundenskonti aus ig. Lieferungen an 20… Kundenkonto