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10 Fragen zum Lehrling Arbeitszeiten

10 Fragen zum Lehrling Arbeitszeiten


10 Fragen zum Lehrling Arbeitszeiten und Ruhephasen

Hier erhältst du eine Lerneinheit über: 10 Fragen zum Lehrling Arbeitszeiten

Diese 10 Fragen helfen dir das Thema Lehrling Arbeitszeiten besser zu verstehen!

Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Übungsblätter | Merkblatt 

1. Was für Arbeitszeiten haben Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben?

A: Die Arbeitszeit beträgt bei Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.

2. Unter welchen Voraussetzungen kann diese Arbeitszeit erhöht werden?

A: Diese Arbeitszeit kann bis auf neun Stunden pro Tag bzw. bis auf 45 Stunden pro Woche erhöht werden, wenn:

 

a) dadurch eine längere Wochenfreizeit erreicht wird 

 

b) in einem mehrwöchigen Durchschnitt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet.  

3. Für welche zwei Lehrberufe gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten Ausnahmen?

A: Ausgenommen von dieser Regelung sind Bäckerlehrlinge, die ab dem 15. Lebensjahr bereits um 4.00 Uhr arbeiten dürfen. 

 

Ausnahmen gelten auch für Lehrlinge im Gastgewerbe, die ab dem 16. Lebensjahr bis 23.00 Uhr arbeiten dürfen. 

4. Wird die Berufsschulzeit als Arbeitszeit angerechnet?

A: Ja, die Berufsschulzeit wird als Arbeitszeit angerechnet. 

5. Welche Lehrlinge dürfen keine Überstunden machen?

A: Lehrlinge, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen überhaupt keine Überstunden machen. 

6. Anrecht auf Ruhepausen, wenn das Alter < 18 Jahre?

A: Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben spätestens nach sechs Stunden Arbeit das Recht auf eine Ruhepause mit einer Mindestdauer von 30 Minuten.

7. Wie viel Stunden Nachtruhe stehen einem Lehrling zu?

A: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine durchgehende Nachtruhe von zwölf Stunden gewährleistet werden. 

8. Wie schaut es mit der Wochenendruhe aus?

A: Am Wochenende haben Lehrlinge (ausgenommen Handel, Bäckereien, Konditoreien etc.) das Recht auf zwei zusammenhängende freie Tage. 

9. Was für einen Urlaubsanspruch haben Lehrlinge?

A: Lehrlinge haben ein Recht auf einen Jahresurlaub im Ausmaß von 25 Werktagen

10. Was geschieht, wenn ein Lehrling im Urlaub krank wird?

A: Krankheitstage während des Urlaubs gelten nicht als Urlaubstage. Der Lehrling darf aber den Urlaub nicht einfach verlängern, sondern muss Rücksprache mit dem Lehrherrn halten.