10 Fragen zum Lehrling Arbeitszeiten
Hier erhältst du eine Lerneinheit über: 10 Fragen zum Lehrling Arbeitszeiten
Diese 10 Fragen helfen dir das Thema Lehrling Arbeitszeiten besser zu verstehen!
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A: Die Arbeitszeit beträgt bei Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.
A: Diese Arbeitszeit kann bis auf neun Stunden pro Tag bzw. bis auf 45 Stunden pro Woche erhöht werden, wenn:
a) dadurch eine längere Wochenfreizeit erreicht wird
b) in einem mehrwöchigen Durchschnitt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet.
A: Ausgenommen von dieser Regelung sind Bäckerlehrlinge, die ab dem 15. Lebensjahr bereits um 4.00 Uhr arbeiten dürfen.
Ausnahmen gelten auch für Lehrlinge im Gastgewerbe, die ab dem 16. Lebensjahr bis 23.00 Uhr arbeiten dürfen.
A: Ja, die Berufsschulzeit wird als Arbeitszeit angerechnet.
A: Lehrlinge, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen überhaupt keine Überstunden machen.
A: Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben spätestens nach sechs Stunden Arbeit das Recht auf eine Ruhepause mit einer Mindestdauer von 30 Minuten.
A: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine durchgehende Nachtruhe von zwölf Stunden gewährleistet werden.
A: Am Wochenende haben Lehrlinge (ausgenommen Handel, Bäckereien, Konditoreien etc.) das Recht auf zwei zusammenhängende freie Tage.
A: Lehrlinge haben ein Recht auf einen Jahresurlaub im Ausmaß von 25 Werktagen.
A: Krankheitstage während des Urlaubs gelten nicht als Urlaubstage. Der Lehrling darf aber den Urlaub nicht einfach verlängern, sondern muss Rücksprache mit dem Lehrherrn halten.