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Zeitform Futur 2 | Bildung & Verwendung

Zeitform Futur 2 | Bildung & Verwendung


Zeitform Futur 2 | Bildung & Verwendung

 

Hier erhältst du einen Überblick zur Zeitform: Zeitform Futur 2 | Bildung & Verwendung

Das Futur 2 beschreibt  eine abgeschlossene Vermutung oder Handlung in der Zukunft hinsichtlich ihrer Folgen.

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Definition: 

Definition

Unter dem Futur 2 versteht man eine dreiteilige grammatikalische Zeitform (Tempus).


Sie betrachtet zukünftige Ereignisse unter dem Gesichtspunkt, dass sie vorbei oder abgeschlossen sind (vollendete Zukunft).


Aufgrund der beschriebenen Anwendung wird die vollendete Zukunft eher selten gebraucht. 

Bildung des Futur 2:

Bildung

Das Futur 2 wird folgendermaßen gebildet:

Hilfsverb "werden" + Vollverb Partizip 2  + Infinitiv "sein"/"haben"


Die Verbindung vom Partizip 2 und dem Infinitiv von sein oder haben wird auch als Infinitiv Perfekt bezeichnet. 


z.B. Am Abend werden wir in die Stadt gefahren sein

Das Hilfsverb "werden" wird konjugiert.

Das Partizip 2 und der Infinitiv bleiben jeweils unverändert.

Personalformen mit Hilfsverb haben:

Bildung mit haben

Beispiel mit "essen":
1.P.EZ.: ich werde gegessen haben

2.P.EZ.: du wirst gegessen haben

3.P.EZ.m./w./s.: er/sie/es wird gegessen haben

1.P.MZ.: wir werden gegessen haben

2.P.MZ.: ihr werdet gegessen haben

3.P.MZ.: sie werden gegessen haben 

Personalformen Hilfsverb sein

Bildung

Beispiel mit "fahren":
1.P.EZ.: ich werde gefahren sein

2.P.EZ.: du wirst gefahren sein

3.P.EZ.m./w./s.: er/sie/es wird gefahren sein

1.P.MZ.: wir werden gefahren sein

2.P.MZ.: ihr werdet gefahren sein

3.P.MZ.: sie werden gefahren sein

Verwendung:

Verwendung

Man bezeichnet die Zukunft II auch als vollendete Zukunft, weil


a) die Vermutung besteht, dass schon etwas abgeschlossen ist (in Verbindung mit schon):
z.B. Er wird die Angelegenheit schon erledigt haben. 


b) die Vermutung besteht, dass etwas zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft abgeschlossen ist:
z.B. Ich werde den Brief bis heute Abend geschrieben haben.


c) Von zwei Handlungen in der Zukunft, für die erste Handlung (Voraussetzung):
z.B. Wenn ich meinen Pilotenschein gemacht haben werde (Zukunft 2), werde ich über die Alpen fliegen (Zukunft 1).