Verbuchung von Steuern | 4 Arten
Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: Verbuchung von Steuern | 4 Arten
Steuern sind Abgaben gegenüber dem Staat, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht.
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Wissenswertes:
Gebühren unterscheiden sich von Steuern, weil diese immer als Folge einer Dienstleistung gezahlt werden müssen: z.B. Gerichtsgebühren.
Mit den Steuern finanziert der Staat seine Infrastruktur wie Schulen, Straßenbau, etc.
Steuersubjekt können Einzelpersonen oder Unternehmen sein.
Entstehung der Steuerschuld:
Eine Steuer entsteht, wenn ein Steuertatbestand verwirklicht wird.
Ein Steuertatbestand entsteht im Wesentlichen:
– wenn ein Einkommen vorliegt z.B. Gehalt
– aus vorhandenem Vermögen z.B. Dividenden von Wertpapieren
– aus Umsätzen z.B. Warenverkäufe
Verbuchung von Steuern:
Hinsichtlich der Verbuchung von Steuern unterscheiden wir vier Arten:
a) Betriebssteuern
b) betriebliche Durchlaufsteuern
c) aktivierungspflichtige Steuern
d) Privatsteuern
Betriebssteuern:
Betriebssteuern stellen einen Aufwand (Kontenklasse 7) dar und vermindern daher den Gewinn.
Beispiele mit Buchungssätzen:
a) Grundsteuer:
7100 Grundsteuern an 2800 Bank (etc.)
b) Motorbezogene Versicherungssteuer:
7331 Motorbezogene Versicherungssteuer LKW an 2800 Bank (etc.)
7332 Kraftfahrzeugsteuer LKW an 2800 Bank (etc.)
7321 Motorbezogene Versicherungssteuer für PKW und Kombis an 2800 Bank (etc.)
c) Kammerumlage:
7780 Kammerumlage an 2800 Bank (etc.)
d) Kommunalsteuer:
3610 Verbindlichkeiten Gemeinde an 2800 Bank (etc.).
e) Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen:
3540 Verbindlichkeiten Finanzamt an 2800 Bank (etc.)
Betriebliche Durchlaufsteuern:
Betriebliche Durchlaufsteuern stellen keinen Aufwand dar und haben daher keine Auswirkung auf den Gewinn.
Das Unternehmen hebt diese Steuern lediglich ein und führt sie ans Finanzamt ab.
a) USt-Zahllast:
3520 USt-Zahllast an 2800 Bank (etc.)
b) Lohnsteuer:
3540 Verbindlichkeiten Finanzamt an 2800 Bank (etc.)
Aktivierungspflichtige Steuern:
Aktivierungspflichtige Steuern werden auf keinem eigenen Konto verbucht, sondern den Anschaffungskosten zugeordnet.
a) Grunderwerbssteuer:
0200 Unbebaute Grundstücke an 2800 Bank (etc.)
b) Normverbrauchsabgabe (NoVA)
0630 PKW und Kombi an 2800 Bank (etc.)
Privatsteuern:
Privatsteuern (Einkommensteuer, Grundsteuer für Privatgrundstücke) sind keine Aufwendungen, sondern stellen vielmehr Privatentnahmen dar.
Sie werden daher auf dem Privatkonto verbucht.
Buchungssatz:
9600 Privat an 2800 Bank (etc.)