Definition: Familienbeihilfe
Unter der Familienbeihilfe versteht man ein Kindergeld, welches unabhängig vom Einkommen der Eltern für alle Kinder bis maximal zum 24. Lebensjahr monatlich ausbezahlt wird.
Merkmale:
Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich einerseits nach dem Alter der Kinder und anderseits nach ihrer Anzahl.
Die Auszahlung erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats.
Die Familienbeihilfe wird mit der Geburt eines Kindes automatisch und ohne Antragstellung gewährt.
Im September wird zudem für jedes schulpflichtige Kind ein Schulstartgeld in der Höhe von 100 € pro Kind (im Alter von 6 bis 15 Jahren) ausbezahlt.
Höhe der Familienbeihilfe:
a) Höhe der Familienbeihilfe nach dem Alter des Kindes:
Alter | Höhe |
ab Geburt | 114,00 € |
ab 3 Jahren | 121,90 € |
ab 10 Jahren | 141,50 € |
ab 19 Jahren | 165,10 € |
Anmerkung:
Für Kinder über 18 Jahren erhält wird die Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt: z.B. das Kind befindet sich in einer Berufsausbildung oder in einem Studium.
b) Höhe der Familienbeihilfe aufgrund der Anzahl der Kinder:
Aufgrund der Anzahl der Kinder in einer Familie gibt es folgende Erhöhung der Auszahlungen.
Anzahl der Kinder |
Erhöhung pro Kind |
Erhöhung insgesamt |
2 | 7,10 € | 14,20 € |
3 | 17,40 € | 52,20 € |
4 | 26,50 € | 106,00 € |
5 | 32,00 € | 160,00 € |
6 | 35,70 € | 214,20 € |
7, 8, etc. | 52,00 € | 364,00 € |
Anspruch auf Familienbeihilfe:
Anspruch auf die Familienbeihilfe haben alle Familien mit Kindern, die ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Dabei besteht die Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe, dass die Kinder mit dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Neben österreichischen Staatsbürgern haben außerdem EU Staatsbürger, Schweizer Bürger, Staatsangehörige mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich, etc. Anrecht auf Familienbeihilfe.
Erhöhte Familienbeihilfe:
Eine erhöhte Familienbeihilfe in Höhe von 152,09 € monatlich wird für Kinder gezahlt, die eine erhebliche Behinderung aufweisen.
Um die erhöhte Familienbeihilfe zu beantragen, muss das Ausmaß der Behinderung nachgewiesen werden ebenso wie die Unfähigkeit des Kindes, sich dauerhaft selbst zu versorgen.
Tests:
Familienbeihilfe Test
PDF-Übungsblätter:
Die Familienbeihilfe Übungsblatt
Familienbeihilfe Fragen Übungsblatt