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Verbuchung von Steuern | 4 Arten

Verbuchung von Steuern | 4 Arten


Verbuchung von Steuern | 4 Arten

Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: Verbuchung von Steuern | 4 Arten

Steuern sind Abgaben gegenüber dem Staat, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht. 

Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Video | ÜbungsblätterMerkblatt

 

Wissenswertes:


Gebühren unterscheiden sich von Steuern, weil diese immer als Folge einer Dienstleistung gezahlt werden müssen: z.B. Gerichtsgebühren.

Mit den Steuern finanziert der Staat seine Infrastruktur wie Schulen, Straßenbau, etc. 

Steuersubjekt können Einzelpersonen oder Unternehmen sein. 

 

Entstehung der Steuerschuld:


Eine Steuer entsteht, wenn ein Steuertatbestand verwirklicht wird. 

Ein Steuertatbestand entsteht im Wesentlichen:

– wenn ein Einkommen vorliegt z.B. Gehalt 

– aus vorhandenem Vermögen z.B. Dividenden von Wertpapieren 

– aus Umsätzen z.B. Warenverkäufe

Verbuchung von Steuern:


Hinsichtlich der Verbuchung von Steuern unterscheiden wir vier Arten:

a) Betriebssteuern

b) betriebliche Durchlaufsteuern

c) aktivierungspflichtige Steuern

d) Privatsteuern  

 

Betriebssteuern:


Betriebssteuern stellen einen Aufwand (Kontenklasse 7) dar und vermindern daher den Gewinn. 

Beispiele mit Buchungssätzen:

a) Grundsteuer:

7100 Grundsteuern an 2800 Bank (etc.) 

 

b) Motorbezogene Versicherungssteuer:

7331 Motorbezogene Versicherungssteuer LKW an 2800 Bank (etc.) 

7332 Kraftfahrzeugsteuer LKW an 2800 Bank (etc.)

7321 Motorbezogene Versicherungssteuer für PKW und Kombis an 2800 Bank (etc.) 

 

c) Kammerumlage:

7780 Kammerumlage an 2800 Bank (etc.)

 

d) Kommunalsteuer:

3610 Verbindlichkeiten Gemeinde an 2800 Bank (etc.).

 

e) Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen:

3540 Verbindlichkeiten Finanzamt an 2800 Bank (etc.)

 

Betriebliche Durchlaufsteuern:


Betriebliche Durchlaufsteuern stellen keinen Aufwand dar und haben daher keine Auswirkung auf den Gewinn.

Das Unternehmen hebt diese Steuern lediglich ein und führt sie ans Finanzamt ab. 

a) USt-Zahllast: 

3520 USt-Zahllast an 2800 Bank (etc.)

 

b) Lohnsteuer: 

3540 Verbindlichkeiten Finanzamt an 2800 Bank (etc.)

 

Aktivierungspflichtige Steuern:


Aktivierungspflichtige Steuern werden auf keinem eigenen Konto verbucht, sondern den Anschaffungskosten zugeordnet. 

a) Grunderwerbssteuer:

0200 Unbebaute Grundstücke an 2800 Bank (etc.) 

 

b) Normverbrauchsabgabe (NoVA) 

0630 PKW und Kombi an 2800 Bank (etc.) 

 

Privatsteuern:


Privatsteuern (Einkommensteuer, Grundsteuer für Privatgrundstücke) sind keine Aufwendungen, sondern stellen vielmehr Privatentnahmen dar.

Sie werden daher auf dem Privatkonto verbucht. 

Buchungssatz:

9600 Privat an 2800 Bank (etc.)