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Verbuchung von Exporten in ein Drittland

Verbuchung von Exporten in ein Drittland:


Verbuchung von Exporten in ein Drittland

 

Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: Verbuchung von Exporten in ein Drittland

Von einem Export (Ausfuhr von Waren) spricht man, wenn die Lieferung der Ware oder sonstigen Leistung ein Drittland zum Ziel hat. 

Lerneinheiten: Tests 1 | Tests 2 | 10 Fragen | Geschäftsfälle | Übungsblätter | Info 

 

Wissenswertes:


Als Drittländer bzw. Drittstaaten gelten alle Länder, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.

Exporte in ein Drittland unterliegen keinerlei Umsatzsteuer.

Diese echte Umsatzsteuerbefreiung ist auf der Rechnung auszuweisen (“steuerbefreite Ausfuhrlieferung”).

Buchungsgrundlage bilden die Durchschläge der Ausgangsrechnungen etc. vom Exporteur. 

Die Fakturierung kann in Euro oder in der Währung des Käufers, oder in einer Standardwährung (z.B. US-Dollar) erfolgen. 

Die Abrechnung des Fremdwährungsbetrages erfolgt zum höheren Devisenkurs.

 

Konten:


Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:

4015 Exporterlöse

7301 Ausgangsfrachten 0%

4416 Kundenskonti Export 

4840 Fremdwährungsgewinne 

7815 Fremdwährungsverluste

 

Buchungssätze:


a) Ausgangsrechnung für einen Export:

20…. Kundenkonto

an 4015 Exporterlöse

 

b) Transportkosten:

7301 Ausgangsfrachten 0%

an 2800 Bank (etc.)  

 

c) Zahlung der Ausgangsrechnung:

2800 Bank

+ 7790 Spesen des Geldverkehrs

an 20… Kundenkonto

 

d) Berücksichtigung des Kundenskonti:

4416 Kundenskonti Export

an 20… Kundenkonto

 

e) Verbuchungen Fremdwährungsgewinne und -verluste:

Kursgewinne:

20…. Kundenkonto

an 4840 Fremdwährungsgewinne

 

Kursverluste:

7815 Fremdwährungsverluste

an 20… Kundenkonto