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Rückstellungen Fallbeispiel 2 Bildung und Auflösung

Aufgabe: Rückstellungen Fallbeispiel 2 Bildung und Auflösung


Rückstellungen Bildung und Auflösung Fallbeispiel 1

Im Folgenden erhältst du eine Lerneinheit zum Thema: Rückstellungen Fallbeispiel 2 Bildung und Auflösung

Im Nachfolgenden ist ein Fallbeispiel gegeben, indem die Bildung und die drei Fälle der Auflösung hinsichtlich der Verbuchung dargestellt werden:

Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Fall 1 | Video | Übungsblätter | Merkblatt

 

Aufgrund eines laufenden Prozesses, dessen Ausgang ungewiss ist, wird am 31.12. eine Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten in der Höhe von € 20.000,- gebildet.

Folgende Fälle können im nächsten Jahr eintreten (Zahlung per Bank):

Fall 1: Die Rückstellung ist = fällige Zahlung mit € 20.000,- + 20% USt.

Fall 2: Die Rückstellung ist < als die fällige Zahlung mit € 30.000,- + 20% USt.

Fall 3: Die Rückstellung ist > als die fällige Zahlung mit € 10.000,- + 20% USt.

Fall 4: Die Klage wurde zurückgezogen und es erfolgte keine Zahlung. 

Lösungen 


Bildung der Rückstellung im alten Jahr: 

7750 Rechts- und Beratungsaufwand € 20.000,- 

an 3040 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten € 20.000,-  

 

Fall 1: Rückstellung = fällige Zahlung

3040 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten € 20.000,- 

+ 2500 Vorsteuer € 4.000,- 

an 2800 Bank € 24.000,-  

 

Fall 2: Rückstellung < fällige Zahlung 

3040 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten € 20.000,- 

7840 Aufwand für Vorperioden 10.000, 

+ 2500 Vorsteuer € 6.000,-  

an 2800 Bank € 36.000,-  

 

Fall 3: Rückstellung > fällige Zahlung

3040 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten € 10.000,- 

+ 2500 Vorsteuer € 2.000,- 

an 2800 Bank € 12.000,- 

 

Buchungssatz für Auflösung der zu viel gebildeten Rückstellung:

3040 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten € 10.000,- 

an 4700 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen € 10.000,- 

 

Fall 4: keine Zahlung

Buchungssatz für Auflösung der zu viel gebildeten Rückstellung:

3040 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten € 10.000,- 

an 4700 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen € 10.000,-