Tages- und Nächtigungsgelder:
Von einer betrieblich veranlassten Reise spricht man:
– wenn sich der Unternehmer um mehr als 25 km von seiner Betriebsstätte entfernt hat
– diese Reise länger als drei Stunden dauert
– und der Zweck ausschließlich dem Unternehmenserfolg dient.
Reisekostenabrechnung:
Die Reisekostenabrechnung hat zu beinhalten:
– Zeit, Ziel und Zweck der Reise
– Name der Person, die die Reise antritt und durchführt
– Beträge, die der Vorsteuerberechnung dienen
Tagesgeld:
Das Tagesgeld beträgt maximal € 26,40 pro Tag.
Für jede angefangene Stunde kann ein Zwölftel angesetzt werden.
Wird ein Arbeitsessen (Mittagessen bzw. Abendessen) als Werbeaufwand verbucht, so verringert sich das Tagesgeld um € 13,20.
Beispiel:
Dienstreise vom 13. April 7.00 Uhr – bis 14. April. 13.15 Uhr
Berechnung der Tagesgelder:
13. April: € 26,40
14. April: € 15,40 (€ 26,40 * 7 : 12)
Gesamt: € 41,80
Nächtigungsgeld:
Als Nächtigungsgeld einschließlich Frühstück können ohne Nachweis € 15,- pro Nacht verbucht werden.
In der Praxis werden aber die nachgewiesenen höheren Kosten mit dem Beleg verbucht.
Beispiel:
Die Kosten für die Nächtigung inklusive Frühstück werden mit € 85,- (inklusive 10% USt.) mittels Hotelrechnung nachgewiesen.
Lösung: Es sind € 85,- anzusetzen.
Bewirtungsspesen:
Aufwendungen für Arbeitsessen im Sinne des Werbeaufwands sind zu 50% als Betriebsausgabe absetzbar, wenn der betriebliche Hintergrund überwiegt und es zudem keinen repräsentativen Charakter aufweist.
Beispiel:
Arbeitsessen: Kosten € 284,- davon € 90,- zu 20% USt. und € 194,- zu 10%
Lösung:
Absetzbar: € 45,- inklusive 20% USt. und € 97,- inklusive 10% USt.
Konten:
Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:
7360 Tagesgelder Inland
7364 Nächtigungsgelder Inland
7660 Aufwand für Geschäftsanbahnung 20%
7661 Aufwand für Geschäftsanbahnung 10%
7663 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 20%
7664 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 10%
Buchungssätze:
a) Verbuchung von Tagesgelder:
7360 Tagesgelder Inland + 2500 Vorsteuer an 2700 Kassa (etc.)
b) Verbuchung von Nächtigungsgelder:
7364 Nächtigungsgelder Inland + 2500 Vorsteuer an 2700 Kassa (etc.)
c) Verbuchung von Bewirtungsspesen (Arbeitsessen) anrechenbar:
7660 Aufwand für Geschäftsanbahnung 20%
+ 7661 Aufwand für Geschäftsanbahnung 10%
+ 2500 Vorsteuer
an 2700 Kassa (etc.)
d) Verbuchung von Bewirtungsspesen (Arbeitsessen) nicht anrechenbar:
7663 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 20%
+ 7664 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 10%
+ 2500 Vorsteuer
an 2700 Kassa (etc.)