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Verbuchung Tages- und Nächtigungsgelder

Tages- und Nächtigungsgelder:


Von einer betrieblich veranlassten Reise spricht man:

– wenn sich der Unternehmer um mehr als 25 km von seiner Betriebsstätte entfernt hat

– diese Reise länger als drei Stunden dauert

– und der Zweck ausschließlich dem Unternehmenserfolg dient. 

 

ages- und Nächtigungsgelder

 

Reisekostenabrechnung:


Die Reisekostenabrechnung hat zu beinhalten:

Zeit, Ziel und Zweck der Reise 

– Name der Person, die die Reise antritt und durchführt

– Beträge, die der Vorsteuerberechnung dienen

  

Tagesgeld:


Das Tagesgeld beträgt maximal € 26,40 pro Tag

Für jede angefangene Stunde kann ein Zwölftel angesetzt werden. 

Wird ein Arbeitsessen (Mittagessen bzw. Abendessen) als Werbeaufwand verbucht, so verringert sich das Tagesgeld um € 13,20.

Beispiel:

Dienstreise vom 13. April 7.00 Uhr – bis 14. April. 13.15 Uhr 

Berechnung der Tagesgelder:

13. April: € 26,40 

14. April: € 15,40   (€ 26,40 * 7 : 12) 

Gesamt: € 41,80 

   

Nächtigungsgeld:


Als Nächtigungsgeld einschließlich Frühstück können ohne Nachweis € 15,- pro Nacht verbucht werden. 

In der Praxis werden aber die nachgewiesenen höheren Kosten mit dem Beleg verbucht. 

Beispiel:

Die Kosten für die Nächtigung inklusive Frühstück werden mit € 85,- (inklusive 10% USt.) mittels Hotelrechnung nachgewiesen. 

Lösung: Es sind € 85,- anzusetzen.

 

Bewirtungsspesen:


Aufwendungen für Arbeitsessen im Sinne des Werbeaufwands sind zu 50% als Betriebsausgabe absetzbar, wenn der betriebliche Hintergrund überwiegt und es zudem keinen repräsentativen Charakter aufweist.

Beispiel:

Arbeitsessen: Kosten € 284,- davon € 90,- zu 20% USt. und € 194,- zu 10%

Lösung:

Absetzbar: € 45,- inklusive 20% USt. und € 97,- inklusive 10% USt.

 

Konten:


Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:

7360 Tagesgelder Inland

7364 Nächtigungsgelder Inland

7660 Aufwand für Geschäftsanbahnung 20%

7661 Aufwand für Geschäftsanbahnung 10%

7663 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 20%

7664 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 10%

 

Buchungssätze:


a) Verbuchung von Tagesgelder:

7360 Tagesgelder Inland + 2500 Vorsteuer an 2700 Kassa (etc.)  

 

b) Verbuchung von Nächtigungsgelder:

7364 Nächtigungsgelder Inland + 2500 Vorsteuer an 2700 Kassa (etc.) 

 

c) Verbuchung von Bewirtungsspesen (Arbeitsessen) anrechenbar:

7660 Aufwand für Geschäftsanbahnung 20% 

+ 7661 Aufwand für Geschäftsanbahnung 10% 

+ 2500 Vorsteuer 

an 2700 Kassa (etc.) 

 

d) Verbuchung von Bewirtungsspesen (Arbeitsessen) nicht anrechenbar:

7663 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 20% 

+ 7664 Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 10% 

+ 2500 Vorsteuer 

an 2700 Kassa (etc.) 

 

Videos:


 

Tests:


 

Übungsblätter: