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Verbuchung Importe aus der EU

Verbuchung Importe aus der EU:


Importe aus der EU

 

Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: Verbuchung Importe aus der EU

Von einem Import aus der EU spricht man, wenn ein Unternehmer aus Österreich Waren im Rahmen seines Unternehmens aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet importiert z.B. aus Deutschland, Frankreich, Polen etc. 

Lerneinheiten: Übung | 10 Fragen | Geschäftsfälle | Übungsblätter | Merkblatt  | Info

 

Grundwissen:


Der Käufer aus Österreich muss für den Bezug der Waren eine Erwerbsteuer bezahlen. 

Die Bemessungsgrundlage für die Erwerbssteuer ist das Entgelt laut Rechnung. 

Diese Entgelte sind nach Steuersätzen getrennt im so genannten Erwerbsteuerjournal aufzuzeichnen. 

Die Steuersätze aus Importe (innergemeinschaftlichen Lieferungen) betragen 20% oder 10%

Die Erwerbssteuer ist als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben abziehbar. 

Die Steuerschuld entsteht bei Ausstellung der Rechnung spätestens jedoch am 15. des Folgemonats.  

 

Verbuchung Importe aus der EU Konten:


Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:

2510 Vorsteuer aus ig. Erwerben

3510 Erwerbssteuer

5885 Lieferantenskonti aus ig. Erwerben

 

Buchungssätze:


a) Eingangsrechnung für Importe aus der EU:

5010 HW-Einsatz

an 33.. Lieferantenkonto 

 

b) Verbuchung der anfallenden Vorsteuer:

2510 Vorsteuer aus ig. Erwerben

an 3510 Erwerbsteuer

 

c) Verbuchung der Bezugskosten:

5010 HW-Einsatz

+ 2500 Vorsteuer

an 2800 Bank 

 

d) Zahlung der Eingangsrechnung bei einer SEPA-Überweisung:

33.. Lieferantenkonto

an 2800 Bank

 

e) Berücksichtigung des Lieferantenskonti

33.. Lieferantenkonto

an 5885 Lieferantenskonti aus ig. Erwerben

 

g) Korrektur der Erwerbsteuer wegen Lieferantenskonti

3510 Erwerbsteuer

an 2510 Vorsteuer aus ig. Erwerben

 

h) Verbuchung von Kursgewinnen/Kursverlusten

Kursgewinn:

33.. Lieferantenkonto

an 4840 Fremdwährungskursgewinne

 

Kursverlust:

7815 Fremdwährungskursverluste

an 33.. Lieferantenkonto

 

Bilanzierung am 31.12.:


Bei der Bilanzierung von Verbindlichkeiten in Währungen, die nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen gilt das strenge Höchstwertprinzip. 

D.h. die Verbindlichkeiten sind mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigen Devisenkurs am 31.12. zu bewerten. 

Kursverluste, die sich aufgrund einer Aufwertung der Verbindlichkeiten ergeben werden mit folgendem Buchungssatz erfasst:

 

7815 Fremdwährungskursverluste

an 33.. Lieferantenkonto