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Umsatzsteuer Theorie Überblick

Umsatzsteuer Theorie:


Umsatzsteuer Theorie

 

Hier findest du eine Zusammenfassung zum Thema: Umsatzsteuer Theorie 

Die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer (MwSt.) genannt ist eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.

Weitere Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Übungsblätter | Umsatzsteuer Verbuchung

 

Grundlegendes:


Der Leistungsempfänger hat diese Steuer zu bezahlen.

Deshalb gehört die Umsatzsteuer nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag eines Unternehmens. 

Bemessungsgrundlage:


Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer ist das Entgelt, welches der Leistungsempfänger aufzuwenden hat, um die Lieferung/Leistung zu erhalten.

Verpackungskosten, Zustellkosten sind zu addieren, Rabatte und Skonto sind abzugsfähig. 

 

Entstehung/Fälligkeit der Steuerschuld:


Die Entstehung der Steuerschuld entsteht mit Ende des Monats, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

Die Steuerschuld ist spätestens bis zum 15. des zweitfolgenden Monats abzüglich der Vorsteuer an das Finanzamt zu entrichten. 

Beispiel:

Verkauf: am 17. Mai 2023

Entstehung der Umsatzsteuerschuld: 31. Mai 2023

Bezahlung: bis spätestens 15. Juli 2023

 

Umsatzsteuerbefreiung:


Man unterscheidet zwischen einer echten und unechten Umsatzsteuerbefreiung:

 a) echte Umsatzsteuerbefreiung

Eine echte Umsatzsteuerbefreiung liegt vor, wenn der Umsatz steuerfrei ist, aber die Vorsteuer durch den Unternehmer trotzdem geltend gemacht werden kann:

– Ausfuhrlieferungen (Exporte) in Drittländer (Nicht-EU Staaten)

– Innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen innerhalb der EU

  

b) unechte Umsatzsteuerbefreiung

Eine unechte Steuerbefreiung liegt vor, wenn zwar der Umsatz steuerfrei ist, die entsprechende Vorsteuer durch den Unternehmer aber nicht geltend gemacht werden kann.

Kleinunternehmen sind bis zu einem Jahresumsatz von € 35 000,- von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit.

Auch ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze in Höhe von 15% in einem Zeitraum von 5 Jahren ist erlaubt. 

 

Hier ist der Umsatz steuerfrei:

– Gewährung und Vermittlung von Krediten

– Versicherungsprämien

– Grundstücksverkäufe

– Ärztliche Leistungen

– Porto- und Paketgebühren (Briefmarken, Postsendungen bis zu 2 kg)

– Umsätze aus gesetzlichen Zahlungsmittel (Wertpapiere und Banknoten)

– Umsätze aus dem staatlichen Glücksspielmonopol

 

Steuersätze:


In Österreich gilt der Normalsteuersatz von 20% und ermäßigte Steuersätze von 10% und 13%.

Zudem gilt in den Gemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg) der deutsche Steuersatz von 19%. 

 

Kleinstbetragsrechnungen:


Bei einem Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer in der Höhe von € 800,- muss die Umsatzsteuer nicht gesondert angegeben werden. 

In anderen Worten der Betrag kann inklusive Umsatzsteuer angegeben werden z.B. € 345 inkl. 20%

Zudem gelten vereinfachte Regeln für die Rechnungsausstellung (Name und Anschrift des Kunden kann entfallen).

Es muss aber die Höhe des Steuersatzes angegeben werden. 

 

Hier findest du noch weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(%C3%96sterreich)

 

Umsatzsteuer Theorie Tests:


 

PDF-Übungsblätter: