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Großes und Kleines Pendlerpauschale Österreich

Definition Pendlerpauschale:


Pendlerpauschale

 

Wohnt der Arbeitnehmer weiter vom Arbeitsplatz entfernt, hat er auf Antrag (Ausdruck “Pendlerrechnung”) Anspruch auf eine Pendlerpauschale.

Diese hat er unterschrieben dem Arbeitgeber zu übergeben. 
 
Die Pendlerpauschale wird im Gegensatz zum Pendlereuro bei der Lohnsteuerbemessungsgrundlage berücksichtigt. 

Wir unterscheiden zwischen Kleines Pendlerpauschale und Großes Pendlerpauschale.

Die jeweilige Höhe ist abhängig von der Entfernung des Wohnorts zum Arbeitsplatz und der Verfügbarkeit/Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Bei Verwendung eines Dienstwagens für Privatnutzung kann keine Pendlerpauschale verwendet werden. 

 

Kleines Pendlerpauschale:


Voraussetzung: mindestens 20 km Entfernung vom Arbeitsplatz

Öffentliche Verkehrsmittel: ihre Benützung ist zumutbar 

Anrechenbarkeit in der Höhe: 

ab 20 km: monatlich 58 Euro, im Jahr 696 Euro

ab 40 km: monatlich 113 Euro, im Jahr 1.356 Euro

ab 60 km: monatlich 168 Euro, im Jahr 2.016 Euro 

 

Großes Pendlerpauschale:


Voraussetzung: mindestens 2 km Entfernung vom Arbeitsplatz

Öffentliche Verkehrsmittel: ihre Benützung ist nicht zumutbar 

Anrechenbarkeit in der Höhe: 

ab 2 km: monatlich 31 Euro, jährlich 372 Euro

ab 20 km: monatlich 123 Euro, jährlich 1.376 Euro

ab 40 km monatlich 214 Euro, jährlich 2.568 Euro

ab 60 km monatlich 306 Euro, jährlich 3.672 Euro

 

Aliquote Pendlerpauschale:


Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf ein aliquotes Pendlerpauschale. 

Es gilt hierbei folgende Regelung hinsichtlich der Tage an denen der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zurückgelegt wird. 

Tage pro Monat Anteil an  Pendlerpauschale
ab 4 Tage  1/3 der Pendlerpauschale
ab 8 Tage 2/3 der Pendlerpauschale
ab 11 Tage volle Pendlerpauschale

 

Pendlereuro:


Wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, kann zusätzlich auch den Pendlereuro als Absetzbetrag nutzen. 

Hierbei handelt es um einen steuerlichen Absetzbeitrag, der von der Lohnsteuer direkt abgezogen werden kann. 

Er wird jeweils als Jahresbeitrag berechnet.

Für die Berechnung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage spielt er hingegen keine Rolle. 

Seine Höhe richtet sich nach der Entfernung von Wohnort und Arbeitsstätte. 

Die Distanz in Kilometer wird mit zwei multipliziert (Hin- und Rückweg). 

 

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer pendelt von zu Hause zur Arbeit 43 km. 

Berechnung: 

43 km • 2 = 86 € Pendlereuro 

 

Beispiele Pendlerpauschale:


Beispiel 1:

Berechne die abzugsfähige Pendlerpauschale wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist und die Entfernung Wohnort und Arbeitsplatz 48 km beträgt. 

Lösung: 

Kleines Pendlerpauschale € 113,- pro Monat

 

Beispiel 2:

Berechne die abzugsfähige Pendlerpauschale wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist und die Entfernung Wohnort und Arbeitsplatz 69 km beträgt. 

Lösung: 

Großes Pendlerpauschale € 306,- pro Monat