Search
Close this search box.
Search
Close this search box.

Abschreibung aktivierungspflichtiger Anschaffungswert

Aktivierungspflichtiger Anschaffungswert:


Der aktivierungspflichtige Anschaffungswert bildet die Basis für die Abschreibung eines Anlagengutes, weil er alle anfallenden Kosten und Aufwendungen bis zur Inbetriebnahme erfasst.

 

Aktivierungspflichtiger Anschaffungswert Firmenwagen

Abb. eine Anwendung ist der Kauf eines Pkw’s

 

Aktivierungspflichtiger Anschaffungswert Berechnung:


Einkaufspreis ohne Mehrwertsteuer

+ Bezugskosten (Transport, Versicherung etc.)

+ Steuern und Abgaben

+ Kosten der Aufstellung und Inbetriebnahme

– nachträgliche Rabatte, Skonti                                    

 aktivierungspflichtiger Anschaffungswert

 

Anmerkung:

Finanzierungskosten für Kredite zur Anschaffung (Zinsen, etc.) dürfen nicht aktiviert werden. 

Preisminderungen wie Skonto und Rabatt sind zu berücksichtigen. 

 

Ausnahmen bei PKW und Kombis:


Hier setzt sich der aktivierungspflichtige AW aus dem Kaufpreis und der Umsatzsteuer zusammen.

 

Beispiel:


18.02.2015  E 38  Kauf eines Einbauregals um € 1 200,- + € 240,- Ust. = € 1 440,- Lieferung frei Haus. 

20.02.2015  K 78  Für die Montage des Schrankes werden € 240,- + € 48,- Ust. = € 288,- bezahlt. 

22.02.2015  B 98  Ausgleich der E 38 mit € 1 440,- – Skonto € 34,20 (€ 28,50 netto + € 5,70 Ust.) 

Ermittle den aktivierungspflichtigen AW! 

 

Lösung:

Aktivierungspflichtiger AW:

Einstandspreis ohne Vorsteuer               1 200,00 €

+ Aufstellungskosten ohne Vorsteuer        240,00 €

– Skonto ohne Vorsteuer                              28,50 €

aktivierungspflichtiger AW                       1 411,50 €

 

Hier erhältst du zusätzliche Informationen: 

https://www.wko.at/service/oe/wkoe-rechnungsabschluss-2022.pdf

PDF-Übungsblätter: