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Rechnungsabgrenzung | Arten und Verbuchung

Rechnungsabgrenzung | Arten und Verbuchung


Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzungen sind buchhalterische Maßnahmen, um Aufwendungen und Erträge in die richtige Abrechnungsperiode zu bringen (altes und neues Jahr) .

Sie sorgen dafür, dass Einnahmen und Ausgaben genau der Periode zugeordnet werden, in der sie tatsächlich entstanden sind, unabhängig davon, wann die Zahlung erfolgt.

Weitere Lerneinheiten:  Übungen | Übungsblatt 1 | Übungsblatt 2 | Merkblatt

Arten:

Wir unterscheiden zwei Arten von Rechnungsabgrenzungen: 

a) Vorauszahlungen: 

Hierunter versteht man Aufwände oder Erträge, die entweder zum Teil oder ganz dem nächsten Jahr zuzurechnen sind. 

Wir grenzen ab, was in das nächste Jahr gehört. z.B. Versicherungszahlung 

b) Rückstände: 

Hierunter versteht man Aufwände oder Erträge die entweder zum Teil oder ganz ins vorherige Jahr gehören. 

Wir grenzen ab, was ins vorherige Jahr gehört. z.B. Zinszahlungen.

 

Beispiele für eine Vorauszahlung/Rückstand: 

a) Vorauszahlung Beispiel:

Ein Unternehmen zahlt am 1. Oktober 2023 die Miete für das ganze nächste Jahr in Höhe von 12.000 € im Voraus.

Die Miete betrifft das Jahr 2024, aber die Zahlung erfolgt im Jahr 2023.

1. Oktober 2023: Zahlung der Miete für das Jahr 2024 (12.000 €)

31. Dezember 2023: Abgrenzung von 9.000 € als “aktive Rechnungsabgrenzung” (da 9 Monate auf das Jahr 2024 entfallen)

 

b) Rückstände: Beispiel:

Ein Unternehmen hat am 1. November 2023 eine Dienstleistung im Wert von 1.200 € in Anspruch genommen.

Die Rechnung dafür wird jedoch erst im Januar 2024 fällig und bezahlt.

1. November 2023: Das Unternehmen erhält die Dienstleistung im Wert von 1.200 €, aber die Zahlung erfolgt erst im Januar 2024.

31. Dezember 2023: Abgrenzung des gesamten Betrags von 1.200 € als “passive Rechnungsabgrenzung”, da die Leistung bereits erbracht, aber noch nicht bezahlt wurde. 

 

Vorauszahlungen Buchungssätze:

Vorauszahlungen müssen ausgebucht werden: 

Eigene Vorauszahlungen: 

31.12. 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto

1.1.n.J. Aufwandskonto an 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)

 

Fremde Vorauszahlungen: 

31.12. Ertragskonto an 3900 Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)

1.1.n.J. Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) an Ertragskonto

 
Rückstände Buchungssätze:

Rückstände müssen eingebucht werden.

Fremde Rückstände:

31.12. Forderungskonto an Ertragskonto 

bei Zahlungseingang: 2800 Bank etc. an Forderungskonto

 

Eigene Rückstände:

31.12. Aufwandskonto an Verbindlichkeiten

bei Zahlung: Verbindlichkeiten an Aufwandskonto

  
Beispiel 1:

Vorauszahlung auf der Aktivseite (aktive Rechnungsabgrenzung)

Ein Unternehmen zahlt am 1. Dezember 2023 die Versicherungsprämie für das ganze nächste Jahr in Höhe von 1.200 € im Voraus.

Zeitdarstellung:

1. Dezember 2023: Zahlung der Versicherungsprämie für das Jahr 2024 (1.200 €)

31. Dezember 2023: Abgrenzung von 1.100 € als “aktive Rechnungsabgrenzung” (da 11 Monate auf das Jahr 2024 entfallen)

 

Buchung am 1. Dezember 2023:

7700 Versicherungsaufwand  € 1.200,-

an 2700 Kassa  € 1.200,-

 

Buchung am 31. Dezember 2023:

2900 Aktive Rechnungsabgrenzug  € 1.100,- 

an 7700 Versicherungsaufwwand  € 1.100,-*

NR: 1.200 : 12 x 11 = € 1.100,-

 

Buchung im Jahr 2024:

7700 Versicherungsaufwand 1.100 €

an 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung 1.100