Rechnungsabgrenzung | Arten und Verbuchung
Rechnungsabgrenzungen sind buchhalterische Maßnahmen, um Aufwendungen und Erträge in die richtige Abrechnungsperiode zu bringen (altes und neues Jahr) .
Sie sorgen dafür, dass Einnahmen und Ausgaben genau der Periode zugeordnet werden, in der sie tatsächlich entstanden sind, unabhängig davon, wann die Zahlung erfolgt.
Weitere Lerneinheiten: Übungen | Übungsblatt 1 | Übungsblatt 2 | Merkblatt
Arten:
Wir unterscheiden zwei Arten von Rechnungsabgrenzungen:
a) Vorauszahlungen:
Hierunter versteht man Aufwände oder Erträge, die entweder zum Teil oder ganz dem nächsten Jahr zuzurechnen sind.
Wir grenzen ab, was in das nächste Jahr gehört. z.B. Versicherungszahlung
b) Rückstände:
Hierunter versteht man Aufwände oder Erträge die entweder zum Teil oder ganz ins vorherige Jahr gehören.
Wir grenzen ab, was ins vorherige Jahr gehört. z.B. Zinszahlungen.
Beispiele für eine Vorauszahlung/Rückstand:
a) Vorauszahlung Beispiel:
Ein Unternehmen zahlt am 1. Oktober 2023 die Miete für das ganze nächste Jahr in Höhe von 12.000 € im Voraus.
Die Miete betrifft das Jahr 2024, aber die Zahlung erfolgt im Jahr 2023.
1. Oktober 2023: Zahlung der Miete für das Jahr 2024 (12.000 €)
31. Dezember 2023: Abgrenzung von 9.000 € als “aktive Rechnungsabgrenzung” (da 9 Monate auf das Jahr 2024 entfallen)
b) Rückstände: Beispiel:
Ein Unternehmen hat am 1. November 2023 eine Dienstleistung im Wert von 1.200 € in Anspruch genommen.
Die Rechnung dafür wird jedoch erst im Januar 2024 fällig und bezahlt.
1. November 2023: Das Unternehmen erhält die Dienstleistung im Wert von 1.200 €, aber die Zahlung erfolgt erst im Januar 2024.
31. Dezember 2023: Abgrenzung des gesamten Betrags von 1.200 € als “passive Rechnungsabgrenzung”, da die Leistung bereits erbracht, aber noch nicht bezahlt wurde.
Vorauszahlungen Buchungssätze:
Vorauszahlungen müssen ausgebucht werden:
Eigene Vorauszahlungen:
31.12. 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto
1.1.n.J. Aufwandskonto an 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)
Fremde Vorauszahlungen:
31.12. Ertragskonto an 3900 Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)
1.1.n.J. Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) an Ertragskonto
Rückstände Buchungssätze:
Rückstände müssen eingebucht werden.
Fremde Rückstände:
31.12. Forderungskonto an Ertragskonto
bei Zahlungseingang: 2800 Bank etc. an Forderungskonto
Eigene Rückstände:
31.12. Aufwandskonto an Verbindlichkeiten
bei Zahlung: Verbindlichkeiten an Aufwandskonto
Beispiel 1:
Vorauszahlung auf der Aktivseite (aktive Rechnungsabgrenzung)
Ein Unternehmen zahlt am 1. Dezember 2023 die Versicherungsprämie für das ganze nächste Jahr in Höhe von 1.200 € im Voraus.
Zeitdarstellung:
1. Dezember 2023: Zahlung der Versicherungsprämie für das Jahr 2024 (1.200 €)
31. Dezember 2023: Abgrenzung von 1.100 € als “aktive Rechnungsabgrenzung” (da 11 Monate auf das Jahr 2024 entfallen)
Buchung am 1. Dezember 2023:
7700 Versicherungsaufwand € 1.200,-
an 2700 Kassa € 1.200,-
Buchung am 31. Dezember 2023:
2900 Aktive Rechnungsabgrenzug € 1.100,-
an 7700 Versicherungsaufwwand € 1.100,-*
NR: 1.200 : 12 x 11 = € 1.100,-
Buchung im Jahr 2024:
7700 Versicherungsaufwand 1.100 €
an 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung 1.100