Bewirtungsspesen Theorie und Verbuchung

Bewirtungsspesen:
Aufwendungen für   im Sinne des Werbeaufwands sind zu   % als Betriebsausgabe absetzbar, wenn der   Hintergrund überwiegt und es zudem keinen   Charakter aufweist.

Beispiel:
Arbeitsessen: Kosten € 284,- davon € 90,- zu 20% USt. und € 194,- zu 10%
Lösung:
Absetzbar: €   ,- inklusive 20% USt. und €   ,- inklusive 10% USt.

Konten:
Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:
  Aufwand für Geschäftsanbahnung 20%
  Aufwand für Geschäftsanbahnung 10%
  Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 20%
  Nicht absetzbarer Aufwand für Geschäftsanbahnung 10%

 
Dieses Werk steht unter einer CC BY 3.0 DE Lizenz. Die inhaltliche Verantwortung trägt [Name des Übungsmaterialerstellers]. Die Umsetzung in Javascript-Code wurde mit den von Joachim Jakob entwickelten Autorenwerkzeugen der Seite quizdidaktik.de durchgeführt.