Die
des Unternehmers werden aus den Einkünften laut
aus dem drittvorangegangenen Kalenderjahr und den aktuell vorgeschriebenen
- und Krankenversicherungsbeiträgen berechnet.
Sie werden von der Sozialversicherung der
Wirtschaft
(Februar, Mai, August und November) vorgeschrieben und sind jeweils bis zum
des Monats fällig.
Sie stellen einen betrieblichen
dar und werden verbucht mit:
Versicherungsbeiträge an Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft an 2800 Bank (etc.)