Sozialversicherung Unternehmer

Die   des Unternehmers werden aus den Einkünften laut   aus dem drittvorangegangenen Kalenderjahr und den aktuell vorgeschriebenen   - und Krankenversicherungsbeiträgen berechnet.

Sie werden von der Sozialversicherung der   Wirtschaft   (Februar, Mai, August und November) vorgeschrieben und sind jeweils bis zum   des Monats fällig.

Sie stellen einen betrieblichen   dar und werden verbucht mit:

  Versicherungsbeiträge an Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft an 2800 Bank (etc.)

 
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