Das Entgelt, welches Angestellte vom Dienstgeber erhalten, wird als
bezeichnet.
Der Dienstgeber hat dem Dienstnehmer spätestens bei
des Gehalts eine monatliche
vorzulegen.
Von dem monatlichen Gehalt werden folgende Beträge abgezogen:
- der
zur Sozialversicherung (SV-DNA)
- die
(LSt)
- freiwillige und sonstige
: E-Card-Gebühr, Gewerkschaftsbeitrag, Akontozahlungen
Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:
Gehälter
Verbindlichkeiten Krankenkasse
Verbindlichkeiten Finanzamt
Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter