Monatliche Gehaltsabrechnung

Das Entgelt, welches Angestellte vom Dienstgeber erhalten, wird als   bezeichnet.
Der Dienstgeber hat dem Dienstnehmer spätestens bei   des Gehalts eine monatliche   vorzulegen.

Von dem monatlichen Gehalt werden folgende Beträge abgezogen:
- der   zur Sozialversicherung (SV-DNA)
- die   (LSt)
- freiwillige und sonstige   : E-Card-Gebühr, Gewerkschaftsbeitrag, Akontozahlungen

Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:
  Gehälter
  Verbindlichkeiten Krankenkasse
  Verbindlichkeiten Finanzamt
  Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter

 
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