Von einer betrieblich veranlassten Reise spricht man:
- wenn sich der Unternehmer um mehr als
km von seiner Betriebsstätte entfernt hat
- diese Reise länger als
Stunden dauert
- und der Zweck ausschließlich dem
dient.
Die Reisekostenabrechnung hat zu beinhalten:
-
,
Ziel und Zweck der Reise
-
,
die die Reise antritt und durchführt
- Beträge, die der
dienen