Die Sozialversicherungsbeiträge werden berechnet vom
bzw. vom Bruttolohn.
Die
für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen liegt bei € 425,70 pro Monat (Stand 2017).
Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei €
,- monatlich.
Für den
beträgt der Beitragssatz 18,12% des Bruttoentgelts.
Bei geringeren Einkommen verringert sich der Prozentsatz um bis zu
%
z.B. bis €
,- beträgt der Beitragssatz 15,12 %
Der
hat 23,01% der Bruttoentgeltsumme abzuführen.
Bei
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beträgt der Beitragssatz 17,12%.
Die Höchstbeitragsgrundlage liegt hier bei €
,- jährlich.