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Sozialversicherungsbeiträge Fragen und Antworten

Fragen:


1. In welchem Zeitraum sind Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln/abzuführen?

2. Aus was setzt sich die gesetzliche Sozialversicherung zusammen?

3. Berechnungsgrundlage der Sozialversicherung?

4. Mindestbeitragsgsgrundlage und Höchstbeitragsgrundlage?

5. Abgabenquote bei Dienstnehmer und Dienstgeber? 

6. Abgabenquote und Höchstbeitragsgrundlage bei Sonderzahlungen?

7. Verbuchung des SV-DGA für Angestellte?

8. Verbuchung des SV-DGA für Arbeiter ?

9. Verbuchung Überweisung an die Krankenkasse?

10. Verbuchung Pflichtversicherungsbeiträge für den Unternehmer?

 

Antworten:


1. Der Gesamtbetrag der gesetzlichen Sozialversicherung ist monatlich zu ermitteln und spätestens zum 15. des Folgemonats an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. 
 
2. Sie setzt sich zusammen aus:
a) dem Dienstnehmeranteil (SV-DNA): dieser wird vom Bruttobezug des Dienstnehmers einbehalten
b) dem Dienstgeberanteil (SV-DGA): gesetzlicher Sozialaufwand des Dienstgebers
 
3. Die Sozialversicherungsbeiträge werden berechnet vom Bruttogehalt bzw. vom Bruttolohn.
 
4. Die Mindestbeitragsgsgrundlage liegt bei € 425,70 pro Monat.
Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei € 4 980,- pro Monat.
 
5. Für den Dienstnehmer beträgt der Beitragssatz 18,12% des Bruttoentgelts.
Für den Dienstgeber beträgt der Beitragssatz 21,48%  des Bruttoentgelts.
 
6. Bei Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beträgt der Beitragssatz 17,12%.
Die Höchstbeitragsgrundlage liegt hier bei € 9.960,- jährlich.
 
7. Buchungssatz: 6560 Gesetzlicher Sozialaufwand Angestellte an 3600 Verbindlichkeiten Krankenkasse
 
8. Buchungssatz: 6500 Gesetzlicher Sozialaufwand Arbeiter an 3600 Verbindlichkeiten Krankenkasse 
 
9. Buchungssatz: 3600 Verbindlichkeiten Krankenkasse an 2800 Bank (etc.) 
 
10. Buchungssatz: 7740 Versicherungsbeiträge Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft an 2800 Bank (etc.)