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Lehrlingsentschädigung mit Sonderzahlungen 1. Lehrjahr

Lehrlingsentschädigung mit Sonderzahlungen 1. Lehrjahr


Hans hat einen Stundenlohn von 4,20 Euro (1. Lehrjahr) und arbeitet 40 Stunden die Woche. 11,92% Sozialversicherung sind zu berücksichtigen. 

Er hat seine Lehre am 1. Oktober begonnen. 

a) Berechne das monatliche Brutto-Lehrlingsentgelt

b) Die aliquoten Sonderzahlungen am 1. Dezember 

c) Das Netto-Entgelt gesamt am 1. Dezember 

 

Lösungen:

a) Berechne das monatliche Bruttoentgelt:

Monatslohn = Stundenlohn x Wochenarbeitszeit x 52 / 12 

Monatslohn = 4,20 x 40 x 52 : 12 

Monatslohn = 728 Euro 

 

b) Die aliquoten Sonderzahlungen

Vorbemerkung: wenn er am 1. Oktober begonnen hat, sind das 3 Monate in diesem Jahr, wo er in der Firma gearbeitet. 

Es stehen ihm also 3 Monate Sonderzahlungen zu.

Da hier Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld zu berücksichtigen sind, müssen wir die Berechnung mit 2 multiplizieren. 

Sonderzahlungen: Monatslohn • 3 : 12 • 2

Sonderzahlungen: 728 • 3 : 12 • 2 =

Sonderzahlungen: 364,- Euro

 

c) Das Netto-Entgelt gesamt am 1. Dezember 

Bruttolohn                   €   728,-

+ Sonderzahlungen    €   364,- 

= Brutto gesamt:         € 1.092,- 

– SV 11,92%               €   130,17

Netto-Entgelt            €  961,83