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10 Fragen zu Sonderausgaben | Lösungen

10 Fragen zu Sonderausgaben | Lösungen


10 Fragen zu Sonderausgaben | Lösungen

 

Hier erhältst du die Antworten zum Übungsblatt: 10 Fragen zu Sonderausgaben | Lösungen

Die 10 Fragen helfen dir, ein Grundverständnis für die wichtigsten Themen der Sonderausgaben zu entwickeln.  

Weitere Lernmaterialien:  Übungen | ÜbungsblätterMerkblatt

 

1. Was versteht man unter Sonderausgaben?

A: Unter Sonderausgaben versteht man Ausgaben im Rahmen der privaten Lebensführung, die steuerlich abzugsfähig sind. 

 

2. Von was sind Sonderausgaben abzugrenzen?

A: Sonderausgaben sind von den Betriebsausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen abzugrenzen.

 

3. Kirchenbeiträge sind bis zu welcher Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig?

A: Kirchenbeiträge bis höchstens 400 Euro, auch für seine nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner und für seine Kinder 

 

4. Bis zu welcher Höhe sind private Spenden an begünstigte Spendenempfänger abziehbar?

A: Private Spenden an begünstigte Spendenempfänger bis in der Höhe von maximal 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte 

 

5. Inwieweit sind Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig?

A:  Steuerberatungskosten (jedoch nur in Ausnahmefällen, weil Steuerberatungskosten normalerweise als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzuziehen sind).

 

6. Was versteht man unter dem Verlustvortrag?

A: Der Verlustvortrag kann in Anspruch genommen werden, wenn bei den ersten drei betrieblichen Einkunftsarten Verluste im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Diese können gegen nachfolgende Gewinne gegenverrechnet werden. 

 

7. Unter welchen Bedingungen wird die Öko-Sonderausgabenpauschale ausgezahlt?

A: Für Sanierungsmaßnahmen, die der Energie- und Wärmeeffizienz von Gebäuden dient und der Empfänger muss eine natürliche Person sein.  

 

8. Was ist das Ziel der Öko-Sonderausgabenpauschale?

A: Es geht um die Ersetzung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas) gegen neue klimafreundliche Heizungssysteme (Wärmepumpe, Nah- und Fernwärme). 

 

9. In welcher Höhe wird die Öko-Sonderausgabenpauschale ausgezahlt?

A: Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten „Heizkesseltausch“ 400 Euro jährlich zu. Demnach werden in 5 Jahren in Summe 4.000 Euro bzw. 2.000 Euro steuerlich wirksam.

 

10. Was versteht man unter einem automatischen Datenaustausch? 

A: Für Spenden und Kirchenbeiträge wurde ein automatischer anonymer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet. Man muss sich hier, um nichts kümmern. 

 

Sonderausgaben 10 Fragen | Übungsblatt