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Die 4 Grundfreiheiten der EU

Überblick: Die 4 Grundfreiheiten der EU 


Die Europäische Union ist ein Binnenmarkt, in dem frei und grenzenlos gehandelt werden kann. 

Dies ist durch folgende 4 fundamentale Grundfreiheiten gewährleistet: 

freier Personenverkehr, freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr

 

Grundfreiheiten der EU

 

Freier Personenverkehr:


Innerhalb der Europäischen Union dürfen sich alle EU-Bürger frei bewegen, sich niederlassen und eine Arbeitsstelle annehmen. 

Da es keine Binnengrenzen mehr gibt, werden nur die Außengrenzen kontrolliert. 

 

Freier Warenverkehr:


Waren dürfen ebenso wie die Bürger innerhalb der Europäischen Union frei zirkulieren.

Es gibt keine Grenzkontrollen oder Kontingentierungen mehr.

Außerdem sind keine Zölle mehr zu entrichten. 

 

Freier Dienstleistungsverkehr: 


Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs darf jede Privatperson zwischen allen verfügbaren europäischen Anbietern z.B. Stromversorgern, Mobilfunkanbieter, Versicherungsgesellschaften frei auswählen.

Umgekehrt darf jeder Unionsbürger überall in der EU seine Dienstleistungen anbieten. 

 

Freier Kapitalverkehr:


Jeder EU-Bürger hat die freie Wahl bei welchem Kreditinstitut bzw. Bank innerhalb der EU er sein Geld anlegen möchte.

Anders formuliert können Gelder und Wertpapiere in beliebiger Höhe zwischen den Mitgliedsstaaten zirkulieren.  

 

PDF-Übungsblätter:


Grundfreiheiten der EU Fragen Übungsblatt

Grundfreiheiten der EU Merkblatt

Grundfreiheiten der EU Übungsblatt