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Die 4 Grundfreiheiten der EU Übung

Aufgabe: Die 4 Grundfreiheiten der EU Übung


Grundfreiheiten der EU

 

1. Wie lauten die 4 fundamentalen Grundfreiheiten der EU?

2. Was versteht man unter dem freien Personenverkehr? 

3. Was bedeutet der freie Personenverkehr für die Grenzkontrollen?

4. Was versteht man unter dem freien Warenverkehr? 

5. Was bedeutet dies hinsichtlich der Grenzkontrollen und Zölle?

6. Was versteht man unter dem freien Dienstleistungsverkehr?

7. Darf jeder Unionsbürger überall in der EU seine Dienstleistungen anbieten?

 

 

Lösung: Die 4 Grundfreiheiten der EU Übung


1. Die 4 fundamentale Grundfreiheiten sind: freier Personenverkehr, freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr

2. Innerhalb der Europäischen Union dürfen sich alle EU-Bürger frei bewegen, sich niederlassen und eine Arbeitsstelle annehmen. 

3. Da es keine Binnengrenzen mehr gibt, werden nur die Außengrenzen kontrolliert. 

4. Waren dürfen ebenso wie die Bürger innerhalb der Europäischen Union frei zirkulieren.

5. Es gibt keine Grenzkontrollen oder Kontingentierungen mehr. Außerdem sind keine Zölle mehr zu entrichten. 

6. Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs darf jede Privatperson zwischen allen verfügbaren europäischen Anbietern z.B. Stromversorgern, Mobilfunkanbieter, Versicherungsgesellschaften frei auswählen.

7. Ja, jeder Unionsbürger darf überall in der EU seine Dienstleistungen anbieten.