Definition: Rentenrechnung Äquivalenzprinzip
Unter dem Äquivalenzprinzip bei der Rentenrechnung versteht man den Sachverhalt, dass das angesparte Guthaben bei der Bank/Versicherung und die Leistungen (Summe der angesparten Renten), die der Kunde daraus erhält gleich groß sein müssen.
Formel:
Erklärung:
A = Aufzinsungsfaktor (Berechnung: 1 + p/100)
G = Auszubezahlendes Guthaben
R = Rente
n1 = Anzahl der Jahre (Verzinsung Guthaben)
n2 = Anzahl der Monate in denen Rente ausbezahlt wird
Beispiel:
Jemand veranlagt seine Ersparnisse von 80.000 Euro und möchte aus diesem Guthaben 25 Jahre lang eine gleichbleibende monatliche Rente in der Höhe von R beziehen.
Wie hoch ist die Rente, wenn sie erstmals nach 5 Jahren ausbezahlt wird und ein gleichbleibender effektiver Zinssatz von 3 % angenommen werden kann.
1. Schritt: Wir bestimmen die Variablen
G = 80.000 €
R = ?
A = 1,03 (Berechnung: 1 + 3/100)
n1 = 30 Jahre (25 + 5)
n2 = 300 Monate (25 • 12)
2. Schritt: Berechnung
Tests: