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Renten Äquivalenzprinzip Übung

Aufgabe: Renten Äquivalenzprinzip Übung


1. Was versteht man unter dem Äquivalenzprinzip bei den Rentenrechnung?

2. Wie lautet die Formel für das Äquivalenzprinzip?

3. Erkläre die Variablen der Formeln: A, G, R, n1 und n                             

 

Lösung: Renten Äquivalenzprinzip Übung


1. Unter dem Äquivalenzprinzip bei der Rentenrechnung versteht man den Sachverhalt, dass das angesparte Guthaben bei der Bank/Versicherung und die Leistungen (Summe der angesparten Renten), die der Kunde daraus erhält gleich groß sein müssen. 

2. Formel:

Rente Äquivalenzprinzip

3. Erklärung:

A = Aufzinsungsfaktor (Berechnung: 1 + p/100) 

G = Auszubezahlendes Guthaben

R = Rente 

n1 = Anzahl der Jahre (Verzinsung Guthaben)

n2 = Anzahl der Monate in denen Rente ausbezahlt wird