Aufgabe: Renten Äquivalenzprinzip Übung
1. Was versteht man unter dem Äquivalenzprinzip bei den Rentenrechnung?
2. Wie lautet die Formel für das Äquivalenzprinzip?
3. Erkläre die Variablen der Formeln: A, G, R, n1 und n2
Lösung: Renten Äquivalenzprinzip Übung
1. Unter dem Äquivalenzprinzip bei der Rentenrechnung versteht man den Sachverhalt, dass das angesparte Guthaben bei der Bank/Versicherung und die Leistungen (Summe der angesparten Renten), die der Kunde daraus erhält gleich groß sein müssen.
2. Formel:
3. Erklärung:
A = Aufzinsungsfaktor (Berechnung: 1 + p/100)
G = Auszubezahlendes Guthaben
R = Rente
n1 = Anzahl der Jahre (Verzinsung Guthaben)
n2 = Anzahl der Monate in denen Rente ausbezahlt wird