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Importe aus Drittland Überblick Übung

Aufgabe: Importe aus Drittland Überblick Übung
 

Importe aus Drittland Überblick Übung

 

1. Wann spricht man von einem Import aus einem Drittland?

2. Was für Abgaben fallen bei einem Import aus einem Drittland an?

3. Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer an das zuständige Finanzamt übermittelt?

4. Ist die Einfuhrumsatzsteuer voll abzugsfähig?

5. Wo kann die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden?

6. Welche Konten fallen bie der Verbuchung der Geschäftsfälle an?

 

 

 

Lösung: Importe aus Drittland Überblick Übung
 

1. Von einem Import aus einem Drittland spricht man, wenn ein Unternehmer aus Österreich Waren im Rahmen seines Unternehmens aus einem Land außerhalb des EU-Wirtschaftsraums (z.B. Schweiz) einführt.

2. Hinsichtlich der Abgaben fällt neben den Zollabgaben die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) an. 

3. Die EUSt. wird im Rahmen des Zollverfahrens an das zuständige Finanzamt des Käufers übermittelt. 

4. Ja, die Einfuhrumsatzsteuer ist im vollen Umfang vorsteuerabzugsfähig.  

5. Die Einfuhrumsatzsteuer kann beim zuständigen Zollamt sofort beglichen werden (Abgabenkonto oder bar an der Amtskasse).

6. Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an: 

5886 Lieferantenskonti aus Importen

4840 Fremdwährungskursgewinne

7815 Fremdwährungskursverluste