Aufgabe: Importe aus der EU Theorie Übung
Hier erhältst du eine Lerneinheit über das Thema: Importe aus der EU Theorie Übung
Von einem Import aus der EU spricht man, wenn ein Unternehmer aus Österreich Waren im Rahmen seines Unternehmens aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet importiert.
Die folgenden 8 Fragen helfen dir die Thematik besser zu verstehen!
Fragestellungen:
1. Wann spricht man von einem innergemeinschaftlichen Erwerb?
2. Was muss der Käufer aus Österreichfür den Bezug der Waren aus der EU zahlen?
3. Was ist die Bemessungsgrundlage für die Erwerbssteuer?
4. Wo sind die Entgelte für die Importe aus der EU aufzuzeichen?
5. Wie hoch sind die Steuersätze aus innergemeinschaftlichen Importen?
6. Ist die Erwerbsteuer als Vorsteuer abziehbar?
7. Wann entsteht die Steuerschuld?
8. Welche neue Konten fallen bei der Verbuchung von Importen aus der EU an?
Lösungen:
1. Von einem Import aus der EU (innergemeinschaftlicher Erwerb) spricht man, wenn ein Unternehmer aus Österreich Waren im Rahmen seines Unternehmens aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet (z.B. Deutschland, Frankreich etc.) importiert.
2. Der Käufer aus Österreich muss für den Bezug der Waren eine Erwerbsteuer bezahlen.
3. Die Bemessungsgrundlage für die Erwerbssteuer ist das Entgelt laut Rechnung.
4. Diese Entgelte sind nach Steuersätzen getrennt im so genannten Erwerbsteuerjournal aufzuzeichnen.
5. Die Steuersätze aus innergemeinschaftlichen Lieferungen betragen 20% oder 10%.
6. Ja, die Erwerbssteuer ist als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben abziehbar.
7. Die Steuerschuld entsteht bei Ausstellung der Rechnung spätestens jedoch am 15. des Folgemonats.
8. Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:
2510 Vorsteuer aus ig. Erwerben
3510 Erwerbssteuer
5885 Lieferantenskonti aus ig. Erwerben
Weitere Übungen:
Übungsblatt: