Search
Close this search box.
Search
Close this search box.

Exporte in die EU Theorie Überblick Übung

Aufgabe: Exporte in die EU Theorie Überblick Übung


1. Wann spricht man von einer innergemeinschaftlichen Lieferung?

2. Was für einem Prinzip unterliegen Exporte in die EU?

3. Für wenn sind die Exporte umsatzsteuerpflichtig bzw. umsatzsteuerfrei?

4. Wie ist eine Umsatzsteuerbefreiung auf der Rechnung auszuweisen?

5. Was bildet die Buchungsgrundlage für die Exporte? 

6. Wie wird das Finanzamt informiert?

7. Was ist die Frist für die Übermittlung dieser Mitteilung?

 

 

Lösung: Exporte in die EU Theorie Überblick Übung


1. Von einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Export in die EU) spricht man, wenn das Zielland der Lieferung ein Unternehmen im EU-Gemeinschaftsgebiet (z.B. Deutschland, Frankreich etc.) ist. 

2. Exporte in die EU unterliegen dem Bestimmungslandprinzip

3. Die Exporte sind für den Lieferanten umsatzsteuerfrei und beim Käufer umsatzsteuerpflichtig. 

4. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Käufers.  

5. Buchungsgrundlage bilden die Durchschläge der Ausgangsrechnungen etc. vom Exporteur

6. Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen, haben dem Finanzamt eine zusammenfassende Mitteilung mithilfe von FinanzOnline zu übermitteln. 

7. Die Frist für die Übermittlung ist jeweils der letzte Tag des darauffolgenden Monats der Lieferung. z.B. für Lieferungen im Monat Mai ist die Frist der 30. Juni.