Definition: Akkusativobjekt
Das Akkusativobjekt ist ein Satzglied im 4. Fall (Akkusativ).
Sein Kern besteht aus einem Nomen oder einem Pronomen.
In seiner Abgrenzung zum adverbialen Akkusativ, kann das Nomen immer durch ein Pronomen ersetzt werden.
Sein Kasus wird von einem Verb oder Adjektiv bestimmt.
Die Abkürzung als Satzglied lautet “AO“.
Das Akkusativobjekt ist die häufigste Satzergänzung.
Es wird erfragt mit den Fragewörtern: “Wen?/Was?“
Bildung des Akkusativobjekts
Das Satzglied Akkusativobjekt kann gebildet werden mit:
a) Nomen:
Er kaufte den Ball.
b) Pronomen im Akkusativ:
Sie hatte ihn gestern gesehen.
c) Nomengruppe:
Wir kauften ein Auto mit vielen Sonderausstattungen.
Transitive Verben:
Transitive Verben erfordern immer ein Akkusativobjekt
Folgende Verben sind transitiv: beobachten, operieren, grüßen, lesen, lieben, kochen, etc.
Beispiele:
Er holte den Honig.
Sie liebte ihn sehr.
Wir grüßten alle Bewohner des Dorfes.
Ich baute ein neues Haus.