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Rückstellungen | Bildung und Auflösung

Rückstellungen | Bildung und Auflösung:


Rückstellungen Prozesskosten

Im Folgenden erhältst du einen Überblick zum Thema: Rückstellungen | Bildung und Auflösung

Unter Rückstellungen versteht man Vorsorgen für zukünftige ungewisse Verbindlichkeiten: z.B. Schadensersatzleistungen, Prozesskosten.

Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Fall 1 | Video | Übungsblätter | Merkblatt

 

Merkmale:


– weder Zeitpunkt noch Höhe der Verbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt der Bildung bekannt

– sie müssen laut HGB gebildet werden, um zukünftige finanzielle Risiken frühzeitig zu berücksichtigen

– die Umsatzsteuer fällt bei der Bildung der Rückstellung selbst nicht an, wohl aber bei deren Auflösung 

– die Bildung von Rückstellungen sind gewinnmindernd

 

Konten:


3040 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten

3045 Rückstellungen für Prozesskosten

3060 Rückstellungen für Gewährleistungs- und Schadenersatzverpflichtungen (Garantierückstellungen)

3065 Rückstellungen für Produkthaftung

7840 Aufwand für Vorperioden

 

Verbuchung:


Bildung der Rückstellung

7… Aufwandskonto

an 30… Rückstellungen 

 

Auflösung der Rückstellung:
a) Die Rückstellung wurde in der richtigen Höhe gebildet:

30… Rückstellungen

+ 2500 Vorsteuer

an 2700 Kassa etc.   

 

b) Die gebildete Rückstellung ist niedriger als die tatsächliche Zahlung:

30… Rückstellungen

+ 7840 Aufwand für Vorperioden

+ 2500 Vorsteuer

an 2700 Kassa etc. 

 

c) Die gebildete Rückstellung ist höher als die tatsächliche Zahlung:

Zahlung: 

30… Rückstellungen

+ 2500 Vorsteuer

an 2700 Kassa etc.   

 

Differenz: 

30.. Rückstellungen

an 4700 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 

 

d) Keine Zahlung ist notwendig:

30.. Rückstellungen

an 4700 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen