Rückstellungen | Bildung und Auflösung:
Im Folgenden erhältst du einen Überblick zum Thema: Rückstellungen | Bildung und Auflösung
Unter Rückstellungen versteht man Vorsorgen für zukünftige ungewisse Verbindlichkeiten: z.B. Schadensersatzleistungen, Prozesskosten.
Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Fall 1 | Video | Übungsblätter | Merkblatt
Merkmale:
– weder Zeitpunkt noch Höhe der Verbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt der Bildung bekannt
– sie müssen laut HGB gebildet werden, um zukünftige finanzielle Risiken frühzeitig zu berücksichtigen
– die Umsatzsteuer fällt bei der Bildung der Rückstellung selbst nicht an, wohl aber bei deren Auflösung
– die Bildung von Rückstellungen sind gewinnmindernd
Konten:
3040 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten
3045 Rückstellungen für Prozesskosten
3060 Rückstellungen für Gewährleistungs- und Schadenersatzverpflichtungen (Garantierückstellungen)
3065 Rückstellungen für Produkthaftung
7840 Aufwand für Vorperioden
Verbuchung:
Bildung der Rückstellung
7… Aufwandskonto
an 30… Rückstellungen
Auflösung der Rückstellung:
a) Die Rückstellung wurde in der richtigen Höhe gebildet:
30… Rückstellungen
+ 2500 Vorsteuer
an 2700 Kassa etc.
b) Die gebildete Rückstellung ist niedriger als die tatsächliche Zahlung:
30… Rückstellungen
+ 7840 Aufwand für Vorperioden
+ 2500 Vorsteuer
an 2700 Kassa etc.
c) Die gebildete Rückstellung ist höher als die tatsächliche Zahlung:
Zahlung:
30… Rückstellungen
+ 2500 Vorsteuer
an 2700 Kassa etc.
Differenz:
30.. Rückstellungen
an 4700 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
d) Keine Zahlung ist notwendig:
30.. Rückstellungen
an 4700 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen