Definition: Überstunden
Eine Überstunde liegt dann vor, wenn entweder die tägliche oder die wöchentliche Arbeitszeit (40 Stunden) überschritten wird.
Zusammensetzung Überstundenlohns:
Der Überstundenlohn setzt sich zusammen aus dem Überstundengrundlohn und einem Überstundenzuschlag (50% oder 100%).
Während an Werktagen untertags ein Zuschlag von 50% verrechnet wird, sind es an Werktagen in der Nacht (von 20.00 Uhr – 6.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen jeweils 100%.
Zeitpunkt Auszahlung:
In vielen Betrieben erfolgt die Auszahlung des Überstundenlohnes jeweils erst im darauffolgenden Monat.
Abgabenrechtliche Behandlung:
Die Sozialversicherungspflicht betrifft das gesamte Überstundenentgelt (Grundlohn und Zuschlag).
Hinsichtlich der Lohnsteuer sind die ersten 10 Stunden des Zuschlags von 50% steuerbefreit (höchstens jedoch € 86,-).
Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit (jeweils 100% Zuschlag) sind bis zu einem Betrag von € 360,- pro Monat steuerbefreit.