Verbuchung von Exporten in ein Drittland:
Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: Verbuchung von Exporten in ein Drittland
Von einem Export (Ausfuhr von Waren) spricht man, wenn die Lieferung der Ware oder sonstigen Leistung ein Drittland zum Ziel hat.
Lerneinheiten: Tests 1 | Tests 2 | 10 Fragen | Geschäftsfälle | Übungsblätter | Info
Wissenswertes:
Als Drittländer bzw. Drittstaaten gelten alle Länder, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.
Exporte in ein Drittland unterliegen keinerlei Umsatzsteuer.
Diese echte Umsatzsteuerbefreiung ist auf der Rechnung auszuweisen (“steuerbefreite Ausfuhrlieferung”).
Buchungsgrundlage bilden die Durchschläge der Ausgangsrechnungen etc. vom Exporteur.
Die Fakturierung kann in Euro oder in der Währung des Käufers, oder in einer Standardwährung (z.B. US-Dollar) erfolgen.
Die Abrechnung des Fremdwährungsbetrages erfolgt zum höheren Devisenkurs.
Konten:
Folgende neue Konten fallen bei der Verbuchung der Geschäftsfälle an:
4015 Exporterlöse
7301 Ausgangsfrachten 0%
4416 Kundenskonti Export
4840 Fremdwährungsgewinne
7815 Fremdwährungsverluste
Buchungssätze:
a) Ausgangsrechnung für einen Export:
20…. Kundenkonto
an 4015 Exporterlöse
b) Transportkosten:
7301 Ausgangsfrachten 0%
an 2800 Bank (etc.)
c) Zahlung der Ausgangsrechnung:
2800 Bank
+ 7790 Spesen des Geldverkehrs
an 20… Kundenkonto
d) Berücksichtigung des Kundenskonti:
4416 Kundenskonti Export
an 20… Kundenkonto
e) Verbuchungen Fremdwährungsgewinne und -verluste:
Kursgewinne:
20…. Kundenkonto
an 4840 Fremdwährungsgewinne
Kursverluste:
7815 Fremdwährungsverluste
an 20… Kundenkonto