Definition: nachträglich gewährte Rabatte
Nachträglich gewährte Rabatte sind Preisnachlässe, die an Kunden nach der Lieferung bzw. Rechnungslegung gewährt werden.
Dies führt zu einer Verminderung des schon verbuchten Verkaufserlöses beim Verkäufer
Belegart:
Nachträglich gewährte Rabatte werden unter der Beleggruppe “Sonstige Buchungen (S)” verbucht.
Verbuchung Auswirkungen:
Nachträgliche Rabatte sind Preisnachlässe, die zeitlich nach der Rechnungslegung gewährt werden.
Es wird ein gesonderter Buchungssatz angeschrieben.
Sowohl der Verkaufspreis wird vermindert als auch die Umsatzsteuer muss berichtigt werden.
Neues Konto:
4400 Erlösberichtigungen ersetzt das Konto 4000 HW-Erlöse bei der Umbuchung.
Buchungssatz:
Der Verkaufsbuchungssatz wird umgedreht und das Konto 4000 HW-Erlöse wird durch das Konto 4400 Erlösberichtigungen ersetzt:
4400 Erlösberichtigungen
+ 3500 Umsatzsteuer
an 20… Kundenkonto
Beispiel:
12.05. AR 146
Warenverkauf auf Ziel an Hammerl S. (20098) € 12.000,- + € 2.400,- = € 14.400,-
14.05. S 204
Aufgrund einer Reklamation des Kunden Hammerl S. gewährten wir ihm 10% Mängelrabatt auf die AR 146. € 1.200,- + € 240,- = € 1.440,-
Lösung:
Verbuchung des Verkaufs am 12.05.:
20098 Hammerl S. € 14.400,-
an 4000 HW-Erlöse € 12.000,-
+ 3500 Umsatzsteuer € 2.400,-
Verbuchung des nachträglichen Rabatts vom 14.05.:
4400 Erlösberichtigungen € 1.200,-
3500 Umsatzsteuer € 240,-
an 20098 Hammerl S. € 1.440,-
Tests:
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Videos:
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PDF-Übungsblätter:
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