Aktivierungspflichtiger Anschaffungswert:
Der aktivierungspflichtige Anschaffungswert bildet die Basis für die Abschreibung eines Anlagengutes, weil er alle anfallenden Kosten und Aufwendungen bis zur Inbetriebnahme erfasst.
Abb. eine Anwendung ist der Kauf eines Pkw’s
Aktivierungspflichtiger Anschaffungswert Berechnung:
Einkaufspreis ohne Mehrwertsteuer
+ Bezugskosten (Transport, Versicherung etc.)
+ Steuern und Abgaben
+ Kosten der Aufstellung und Inbetriebnahme
– nachträgliche Rabatte, Skonti
aktivierungspflichtiger Anschaffungswert
Anmerkung:
Finanzierungskosten für Kredite zur Anschaffung (Zinsen, etc.) dürfen nicht aktiviert werden.
Preisminderungen wie Skonto und Rabatt sind zu berücksichtigen.
Ausnahmen bei PKW und Kombis:
Hier setzt sich der aktivierungspflichtige AW aus dem Kaufpreis und der Umsatzsteuer zusammen.
Beispiel:
18.02.2015 E 38 Kauf eines Einbauregals um € 1 200,- + € 240,- Ust. = € 1 440,- Lieferung frei Haus.
20.02.2015 K 78 Für die Montage des Schrankes werden € 240,- + € 48,- Ust. = € 288,- bezahlt.
22.02.2015 B 98 Ausgleich der E 38 mit € 1 440,- – Skonto € 34,20 (€ 28,50 netto + € 5,70 Ust.)
Ermittle den aktivierungspflichtigen AW!
Lösung:
Aktivierungspflichtiger AW:
Einstandspreis ohne Vorsteuer 1 200,00 €
+ Aufstellungskosten ohne Vorsteuer 240,00 €
– Skonto ohne Vorsteuer 28,50 €
aktivierungspflichtiger AW 1 411,50 €
Hier erhältst du zusätzliche Informationen:
https://www.wko.at/service/oe/wkoe-rechnungsabschluss-2022.pdf