Soziale Sicherung Solidaritätsprinzip:
Die soziale Sicherung in Deutschland baut auf dem Solidaritätsprinzip auf:
Beschäftigte zahlen für Arbeitslose, Gesunde für Kranke und Pflegebedürftige und junge Menschen zahlen für ältere Menschen.
5 Versicherungen:
Diese soziale Sicherung wird durch 5 Versicherungen gewährleistet:
– Arbeitslosenversicherung
– Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
– Unfallversicherung
– Rentenversicherung.
Während die Kosten von Arbeitslosen-, Renten-, Pflege,- und Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden, bezahlt die Unfallversicherung nur der Arbeitgeber.
Soziale Netz:
Weitere Unterstützungen bietet das soziale Netz: Sozialhilfe Elterngeld, Kindergeld.
All diese Maßnahmen werden durch direkte und indirekte Steuern finanziert.
Aufgrund der Überalterung der Bevölkerung ist die soziale Sicherung in Deutschland gefährdet.