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Export und Import Überblick

Export und Import:


Im Folgenden erhältst du einen kurzen Überblick über den Export und Import von Gütern.

 

Export und Import

Abb. Container im Hafen

 

Export:


Unter dem Begriff “Export” (Ausfuhr) ist der grenzüberschreitende Verkauf von Gütern und Dienstleistungen ins Ausland gemeint. 

Hier führen die Güterströme aus dem Inland ins Ausland während im Gegenzug die Zahlungsströme vom Ausland ins Inland fließen. 

Die handelnden Wirtschaftssubjekte können Unternehmen, Privathaushalte oder der Staat selbst sein und werden Exporteure genannt.

Sie stehen in einer Handlungsbeziehung zum ausländischen Importeur, dem sie gegen Bezahlung die Ware überlassen. 

Die Ausfuhr in Drittländer (z.B. Schweiz) und in die EU sind in der Regel für den Exporteur umsatzsteuerfrei.

 

Import:


Unter dem Begriff “Import” (Einfuhr) ist der grenzüberschreitende Kauf von Gütern und Dienstleistungen im Ausland gemeint. 

Hier führen die Güterströme aus dem Ausland ins Inland während im Gegenzug die Zahlungsströme vom Inland ins Ausland fließen. 

Die handelnden Wirtschaftssubjekte können Unternehmen, Privathaushalte oder der Staat selbst sein und werden Importeur genannt. 

Sie stehen in einer Handlungsbeziehung zum ausländischen Exporteur, der ihnen gegen Bezahlung die Ware überlässt. 

Der Import ersetzt meistens ein fehlendes Güterangebot im Inland, oder nützt einen Preisvorteil bei deren Vorhandensein. 

Bei der Einfuhr aus Drittländer (z.B. Schweiz) hat der Importeur eine Zollabgabe zu leisten.