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Lohnverrechnung Überstundenlohn und Überstundenzuschläge

Definition: Überstunden


Eine Überstunde liegt dann vor, wenn entweder die tägliche oder die wöchentliche Arbeitszeit (40 Stunden) überschritten wird

 

Zusammensetzung Überstundenlohns:


Der Überstundenlohn setzt sich zusammen aus dem Überstundengrundlohn und einem Überstundenzuschlag (50% oder 100%).

Während an Werktagen untertags ein Zuschlag von 50% verrechnet wird, sind es an Werktagen in der Nacht (von 20.00 Uhr – 6.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen jeweils 100%. 

 

Zeitpunkt Auszahlung:


In vielen Betrieben erfolgt die Auszahlung des Überstundenlohnes jeweils erst im darauffolgenden Monat. 

 

Abgabenrechtliche Behandlung:


Die Sozialversicherungspflicht betrifft das gesamte Überstundenentgelt (Grundlohn und Zuschlag).

Hinsichtlich der Lohnsteuer sind die ersten 10 Stunden des Zuschlags von 50% steuerbefreit (höchstens jedoch € 86,-).

Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit (jeweils 100% Zuschlag) sind bis zu einem Betrag von € 360,- pro Monat steuerbefreit.