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Rechte des Lehrlings Praxisbeispiele

Problemstellungen: Rechte des Lehrlings Praxisbeispiele 


Rechte des Lehrlings Praxisbeispiele

1. Der Mauerlehrling im 1. Lehrjahr soll einen Rundbogen mauern.

2. Um Zeit und Geld zu sparen wird auf den Aufbau eines Gerüsts verzichtet.

3. Im Betrieb ist viel Arbeit und der Lehrling sollte in die Berufsschule.

4. Der Betrieb hat wenig Einnahmen – deshalb will der Firmenchef das Urlaubsgeld streichen.

5. Der Ausbildner weist den Malerlehrling an die Kücheneinrichtung des Betriebs aufzubauen.

6. Weil der Ausbildner krank ist, übernimmt der Hilfsarbeiter die Ausbildung des Lehrlings.

7. Der Lehrling fragt, ob er die Prüfungsgebühren für die Lehrabschlussprüfung selbst bezahlen muss.

8. Der Lehrling ist seit zwei Wochen krank und macht sich Sorgen, ob er für diese Zeit bezahlt wird.

9. Der jetzige Ausbildner des Lehrlings verlässt die Firma und der Chef selbst übernimmt die Ausbildung.

10. Der Ausbildner verlangt, dass der Lehrling in der Gärtnerei am Sonntag arbeiten soll.

11. Der Lehrling will nach einem Monat seine Lehrstelle kündigen, weil ihm die Arbeit nicht mehr gefällt.

12. Der 17jährige Tischlerlehrling arbeitet seit sieben Stunden und will eine Ruhepause.

13. Ein Lehrling arbeitet bis um 19.00 Uhr und soll am nächsten Tag um 7.00 Uhr anfangen.

 

 

Erklärungen: Rechte des Lehrlings Praxisbeispiele 


1. Der Lehrling muss keine Arbeiten erledigen, die seine Fähigkeiten übersteigen

2. Der Lehrling hat ein Anrecht auf sichere Arbeitsbedingungen

3. Der Lehrling hat ein Recht auf Freistellung für den Berufsschulbesuch.

4. Der Lehrling hat Anspruch darauf 14 Mal jährlich die Lehrlingsentschädigung zu bekommen.

5. Der Lehrling muss nur Arbeiten erledigen, die zum Berufsbild gehören.

6. Der Lehrling hat Anspruch auf eine  ordnungsgemäße Ausbildung durch einen autorisierten Ausbildner.

7. Bezahlung von Prüfungsgebühren hat beim erstmaligen Antritt die Firma zu bezahlen.

8. Der Lehrling hat ein Anrecht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.

9. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen über wichtige Vorkommnisse informiert werden

10. Der Lehrling hat ein Anrecht darauf am Sonntag frei zu haben.

11. Eine Auflösung des Lehrvertrags ohne Angabe von Gründe ist in der ersten 3 Monaten möglich.

12. Er hat nach sechs Stunden Arbeit ein Anrecht auf eine Ruhepause von mindestens einer 1/2 Stunde.

13. Er hat zwischen zwei Arbeitstagen ein Anrecht auf eine durchgehende Nachtruhe von zwölf Stunden.