Definition Pendlerpauschale:
Wohnt der Arbeitnehmer weiter vom Arbeitsplatz entfernt, hat er auf Antrag (Ausdruck “Pendlerrechnung”) Anspruch auf eine Pendlerpauschale.
Wir unterscheiden zwischen Kleines Pendlerpauschale und Großes Pendlerpauschale.
Die jeweilige Höhe ist abhängig von der Entfernung des Wohnorts zum Arbeitsplatz und der Verfügbarkeit/Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei Verwendung eines Dienstwagens für Privatnutzung kann keine Pendlerpauschale verwendet werden.
Kleines Pendlerpauschale:
Öffentliche Verkehrsmittel: ihre Benützung ist zumutbar
Anrechenbarkeit in der Höhe:
ab 20 km: monatlich 58 Euro, im Jahr 696 Euro
ab 40 km: monatlich 113 Euro, im Jahr 1.356 Euro
ab 60 km: monatlich 168 Euro, im Jahr 2.016 Euro
Großes Pendlerpauschale:
Öffentliche Verkehrsmittel: ihre Benützung ist nicht zumutbar
Anrechenbarkeit in der Höhe:
ab 2 km: monatlich 31 Euro, jährlich 372 Euro
ab 20 km: monatlich 123 Euro, jährlich 1.376 Euro
ab 40 km monatlich 214 Euro, jährlich 2.568 Euro
ab 60 km monatlich 306 Euro, jährlich 3.672 Euro
Aliquote Pendlerpauschale:
Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf ein aliquotes Pendlerpauschale.
Es gilt hierbei folgende Regelung hinsichtlich der Tage an denen der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zurückgelegt wird.
Tage pro Monat | Anteil an Pendlerpauschale |
ab 4 Tage | 1/3 der Pendlerpauschale |
ab 8 Tage | 2/3 der Pendlerpauschale |
ab 11 Tage | volle Pendlerpauschale |
Pendlereuro:
Wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, kann zusätzlich auch den Pendlereuro als Absetzbetrag nutzen.
Hierbei handelt es um einen steuerlichen Absetzbeitrag, der von der Lohnsteuer direkt abgezogen werden kann.
Er wird jeweils als Jahresbeitrag berechnet.
Für die Berechnung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage spielt er hingegen keine Rolle.
Seine Höhe richtet sich nach der Entfernung von Wohnort und Arbeitsstätte.
Die Distanz in Kilometer wird mit zwei multipliziert (Hin- und Rückweg).
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer pendelt von zu Hause zur Arbeit 43 km.
Berechnung:
43 km • 2 = 86 € Pendlereuro
Beispiele Pendlerpauschale:
Beispiel 1:
Berechne die abzugsfähige Pendlerpauschale wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist und die Entfernung Wohnort und Arbeitsplatz 48 km beträgt.
Lösung:
Kleines Pendlerpauschale € 113,- pro Monat
Beispiel 2:
Berechne die abzugsfähige Pendlerpauschale wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist und die Entfernung Wohnort und Arbeitsplatz 69 km beträgt.
Lösung:
Großes Pendlerpauschale € 306,- pro Monat