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Berechnung der gesetzlichen Sozialversicherung | 2024

Berechnung der gesetzlichen Sozialversicherung | 2024


In Österreich besteht für Arbeitnehmer, Selbstständige und bestimmte andere Gruppen eine Pflicht zur Sozialversicherung.

Diese Pflicht sorgt dafür, dass alle versicherungspflichtigen Personen abgesichert sind und Zugang zu Leistungen im Krankheitsfall, bei Arbeitsunfällen und im Alter haben.

Die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich ist somit ein umfassendes System, das durch festgelegte Beitragssätze und Grenzwerte finanziert wird und einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Absicherung der Bevölkerung leistet.

 

Berechnung der gesetzlichen Sozialversicherung | Stand 2024

Weitere Lerneinheiten: Berechnung der Lohnsteuer Österreich | 2024

 

1. Zusammensetzung der Sozialversicherung:


Krankenversicherung:

Der Beitrag für die Krankenversicherung wird von beiden Seiten getragen, wobei der Arbeitnehmer etwas mehr zahlt.

 

Pensionsversicherung:

Die Beiträge zur Pensionsversicherung sind der größte Posten, bei dem der Arbeitgeber einen höheren Anteil leistet.

 

Arbeitslosenversicherung:

Beide Seiten zahlen den gleichen Anteil.

 

Unfallversicherung:

Dieser Beitrag wird vollständig vom Arbeitgeber übernommen.

 

Wohnbauförderung und sonstige Abgaben:

Dieser Beitrag ist vergleichsweise gering und wird ebenfalls von beiden Seiten getragen.

Diese Anteile sind festgelegt und werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen und an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt.

 

2. Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge:


Die Sozialversicherungsbeiträge werden berechnet vom Bruttogehalt bzw. vom Bruttolohn.

Wenn das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, ist man zur Zahlung von Sozialversicherungsbeträgen verpflichtet. 

 

a) Geringfügigkeitsgrenze:

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2024 bei € 518,44 pro Monat.

Wenn das Einkommen diese Grenze übersteigt, ist man zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet.

 

b) Höchstbeitragsgrundlage:

Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei € 6.060,- monatlich.

Dies bedeutet, dass Sozialversicherungsbeiträge nur auf Einkommen bis zu diesem Betrag erhoben werden.

 

c) Beitragssätze für den Dienstnehmer:

Der Beitragssatz für den Dienstnehmer beträgt 18,12% des Bruttoentgelts.

Für Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beträgt der Beitragssatz 17,12%.

Die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen liegt bei € 12.120,- jährlich.

 

d) Beitragssatz für den Dienstgeber:

Der Dienstgeber hat 21,83% der Bruttoentgeltsumme

 

3. Beispiel für eine Berechnung:


Hier ist ein Beispiel für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge eines Dienstnehmers in Österreich für das Jahr 2024.

Angaben:

Bruttomonatsgehalt: € 3.000, Krankenversicherung: 3,87%, Pensionsversicherung: 10,25%, Arbeitslosenversicherung: 3,00%, Wohnbauförderung: 1,00%, Gesamter Dienstnehmeranteil: 18,12%

 

Sozialversicherungsart Prozentsatz Berechnung Beitrag in Euro
Krankenversicherung 3,87% € 3.000 × 3,87% = € 3.000 × 0,0387 € 116,10
Pensionsversicherung 10,25% € 3.000 × 10,25% = € 3.000 × 0,1025 € 307,50
Arbeitslosenversicherung 3,00% € 3.000 × 3,00% = € 3.000 × 0,03 € 90,00
Wohnbauförderung 1,00% € 3.000 × 1,00% = € 3.000 × 0,01 € 30,00
Gesamter Dienstnehmeranteil 18,12% € 3.000 × 18,12% = € 3.000 × 0,1812 € 543,60

Bruttomonatsgehalt: € 3.000,-

Gesamter Sozialversicherungsbeitrag (Dienstnehmeranteil): € 543,60

Gehalt nach Abzug der Sozialversicherung: € 3.000 – € 543,60 = € 2.456,40

 

Ein Dienstnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von € 3.000 zahlt im Jahr 2024 insgesamt € 543,60 an Sozialversicherungsbeiträgen. Das Gehalt, das nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verbleibt, beträgt somit € 2.456,40. 

 

4. Zusammensetzung Sozialversicherung in Prozent:


Die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die verschiedene Bereiche der sozialen Absicherung abdecken.

Diese Beiträge werden sowohl vom Dienstnehmer (Arbeitnehmer) als auch vom Dienstgeber (Arbeitgeber) entrichtet und basieren auf dem Bruttoeinkommen.

 

Sozialversicherungskomponente Dienstnehmeranteil Dienstgeberanteil
Krankenversicherung 3,87% 3,78%
Pensionsversicherung 10,25% 12,55%
Arbeitslosenversicherung 3,00% 3,00%
Unfallversicherung 0,00% 1,10%
Wohnbauförderung und sonstige Abgaben 0,50% 0,50%

 

Gesamtanteile

Gesamtanteil Dienstnehmer: 18,12% des Bruttoeinkommens

Gesamtanteil Dienstgeber: 21,83% des Bruttoeinkommens 

 

5. Zweck der Sozialversicherungsbeiträge:


Krankenversicherung:

Deckt die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen.

Pensionsversicherung:

Sichert den Anspruch auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen.

Arbeitslosenversicherung:

Bietet finanzielle Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit und sichert den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Unfallversicherung:

Deckt die Kosten für Behandlungen nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und bietet Rehabilitation sowie Renten bei dauerhafter Erwerbsminderung.

Wohnbauförderungsbeitrag und sonstige Abgaben:  

Teilweise werden Beiträge auch zur Finanzierung der Wohnbauförderung herangezogen, welche das Bauen und Sanieren von Wohnraum fördert.