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Der Kaufvertrag | eine übereinstimmende Willenserklärung

Der Kaufvertrag:


Der Kaufvertrag | eine übereinstimmende Willenserklärung

Nachstehend findest du folgende Zusammenfassung: Der Kaufvertrag I eine übereinstimmende Willenserklärung

Ein Kaufvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, dem Käufer und dem Verkäufer. 

Weitere Übungsmaterialien: Übungen | 10 FragenÜbungsblätter | Merkblatt | BWL

 

Wissenswertes:


Unter einem Kaufvertrag versteht man eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen zwei oder mehreren Personen, bei dem ein Rechtszustand verändert wird, z.B. Eigentümerwechsel einer Ware.

Dieser Kaufvertrag kann schriftlich, mündlich, online oder durch eine schlüssige Handlung (z.B. Einkauf im Supermarkt) zustande kommen.

In der Regel werden Gegenstände gegen Geld getauscht. 

 

Bestandteile:


a) wesentliche Bestandteile eines Kaufvertrages:

Sie müssen angegeben sein, sonst ist der Vertrag nicht gültig.

Bestandteile: Namen und Anschrift des Käufers und Verkäufers, Art der Ware, Menge und Preis

 

b) ergänzende Bestandteile eines Kaufvertrages:

Sie sollten angegeben sein, wenn sie fehlen, ist der Vertrag aber trotzdem gültig.

z.B. Liefer- und Zahlungsbedingungen, Transport, Gewährleistung und Garantie, Verpackung, etc. 

 

Handlungsfähigkeit:


Hinsichtlich der Handlungsfähigkeit der Vertragspartner gelten folgende Regelungen:

a) handlungsunfähige (unmündige) Personen:

Kinder im Alter bis 6 Jahren dürfen keine Geschäfte abschließen.

 

b) beschränkt handlungsfähige (minderjährige) Personen:

Kinder und Jugendliche im Alter bis 17 Jahre dürfen Geschäfte im Rahmen der Höhe ihres Taschengeldes bzw. ihres Einkommens vornehmen.  

Während Unmündige keine Verpflichtungen eingehen dürfen, sollten mündige Minderjährige ihren Lebensunterhalt durch Verträge nicht gefährden. 

 

c) handlungsfähige Personen:

Volljährige ab einem Alter von 18 Jahren sind voll handlungsfähig. 

 

5 Voraussetzungen für Vertragsgültigkeit:


– übereinstimmende Willenserklärung der Geschäftspartner (beide wollen das Geschäft abschließen)

– frei von Irrtum und Zwang (keine Täuschung)

– Geschäftsfähigkeit der Partner (Alter und Geschäftsfähigkeit)

– Geschäft ist möglich (die Ware ist vorhanden)  

– Geschäft ist erlaubt (legal) 

 

Form der Verträge:


Obwohl grundsätzlich eine Formfreiheit hinsichtlich der Verträge besteht, sollten diese nach Möglichkeit immer schriftlich abgeschlossen werden.

Zwingend vorgeschrieben ist die schriftliche Vertragsform hingegen bei 

a) Kauf eines Grundstückes oder eines Hauses

b) Lehrverträgen

c) Kauf eines Fahrzeuges 

 

Eigentumsvorbehalt, Pönale und Umtauschrecht:


a) Eigentumsvorbehalt:

Unter dem Eigentumsvorbehalt versteht man den Sachverhalt, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum des Verkäufers bleibt.

Damit sichert sich der Verkäufer hinsichtlich gegen mögliche Zahlungsausfälle ab. 

 

b) Pönale:

Unter einer Pönale versteht eine Vertragsstrafe, die bei nicht rechtzeitiger Lieferung bzw. Arbeitserledigung durch den Verkäufer fällig wird. 

Eine nicht fristgerechte Lieferung kann dem Käufer zahlreiche Probleme und Einnahmeverluste bescheren.

Da der Verkäufer eine derartige Pönale verhindern will, ist eine fristgerechte Lieferung deutlich wahrscheinlicher. 

 

c) Umtauschrecht:

Obwohl es in Österreich keine gesetzliche Umtauschpflicht gibt, gewähren viele Verkäufer dieses Recht freiwillig.

Durch diesen Service will man eine mögliche Unzufriedenheit eines Kunden verhindern und eine langfristige Kundenbindung aufbauen. 

 

Arten von Verträgen:


a) Geschäfte zwischen Privatpersonen

Hier findet das Geschäft zwischen zwei Privatpersonen statt.

(Customer to Customer → C2C)

 

b) Geschäfte zwischen Kaufleuten

Hier findet das Geschäft zwischen zwei Händlern statt.

(Business to Business → B2B)

 

c) Geschäfte zwischen Händler und Privatperson

Hier findet das Geschäft zwischen einem Händler und einer Privatperson statt.

(Business to Customer → B2C)